Stand: Mär 2026´
I. Vertragsgegenstand und Leistungen von PHARMATECHNIK
1. Die PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG (PHARMATECHNIK) stellt dem Kunden das Modul A+V Individual unter ausschließlicher Geltung der nachfolgenden Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.
2. Der Kunde ist berechtigt, das Modul A+V Individual für eigene Zwecke zu nutzen und erhält hierfür ein Einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die bestimmungsmäßige Nutzung der Software beschränktes Nutzungsrecht.
3. Im Modul A+V Individual werden individuell zwischen Apotheke und Kostenträgern ausgehandelte Verträge eingepflegt und in die Warenwirtschaft zur korrekten Abrechnung integriert.
4. In IXOS eingepflegte Individualverträge werden nicht exklusiv einer einzelnen Apotheke zur Verfügung gestellt, sondern können – soweit technisch und vertraglich zulässig – auch von anderen Apotheken innerhalb der Softwarelösung genutzt werden. Ein Anspruch auf Exklusivität oder Alleinnutzung besteht nicht.
5. Die von PHARMATECHNIK im Rahmen dieses Nutzungsverhältnisses geschuldete Leistung ist dabei auf die bloße Zurverfügungstellung der Software für das Modul A+V Individual in IXOS beschränkt. PHARMATECHNIK ist lediglich technischer Dienstleister gegenüber dem Kunden und stellt die Softwareinfrastruktur zur Verfügung. PHARMATECHNIK schuldet keine darüberhinausgehenden Leistungen, insbesondere nicht:
a. die eigenständige Prüfung, Aktualisierung oder fortlaufende Überwachung der von der Apotheke bereitgestellten Vertragsdaten;
b. die Beschaffung oder Verifizierung von Vertrags- oder Abrechnungsinformationen bei Krankenkassen oder sonstigen Kostenträgern;
c. die Gewährleistung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der im Modul hinterlegten Fremddaten;
d. die Haftung für daraus resultierende Fehlkalkulationen, Retaxationen oder sonstige Vermögensschäden.
II. Datenbereitstellung und Mitwirkungspflicht des Kunden
Die Apotheke stellt PHARMATECHNIK sämtliche für das Modul „A+V“ erforderlichen Vertragsunterlagen vollständig, korrekt und aktuell zur Verfügung und informiert unverzüglich über alle Änderungen. Die Apotheke prüft die im Modul hinterlegten Daten regelmäßig auf Richtigkeit und meldet Fehler oder Abweichungen unverzüglich.
III.
Die im Modul hinterlegten Informationen sind Fremddaten, die ausschließlich auf Grundlage der von der Apotheke übermittelten Unterlagen verarbeitet werden. PHARMATECHNIK übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität und ist nicht verpflichtet, Änderungen der Krankenkassen oder anderer Dritter eigenständig zu recherchieren oder zu überwachen.
IV. Haftungsbeschränkung
Für Schäden aufgrund fehlerhafter, unvollständiger oder veralteter Vertragsdaten haftet PHARMATECHNIK nicht, sofern diese auf unrichtigen Angaben der Apotheke, unterlassener Mitteilungen oder mangelnder Prüfung beruhen. Im Übrigen haftet PHARMATECHNIK nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
V. Laufzeit und Kündigung
Das Nutzungsverhältnis für das Modul A+V Individual kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die an PHARMATECHNIK zu entrichtende Entgelte werden der monatlichen Miete des IXOS-System-Hauptvertrages hinzugefügt und dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Fälligkeit richtet sich dementsprechend nach der Fälligkeit der monatlichen Miete des IXOS-System-Hauptvertrages.
VI. Freistellung von PHARMATECHNIK
Der Kunde stellt PHARMATECHNIK vollumfänglich auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter, die diese gegen PHARMATECHNIK aus und im Zusammenhang mit der Nutzung von A+V Individual sowie der Datenverarbeitung einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei, insbesondere soweit der Anspruch auf einem Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder einem Verstoß gegen jeweils geltende gesetzliche, insbesondere datenschutzrechtliche Regelungen, beruht.
1. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen dieses Schriftformerfordernisses.
2. Soweit in diesen Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für das Modul A+V Individual nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Bereiche Apotheke und Zahnmedizin der PHARMATECHNIK. Im Fall von Widersprüchen gehen diese Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für die Bereiche Apotheke und Zahnmedizin der PHARMATECHNIK vor.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4. Ausschließlicher Gerichtstand ist der Sitz von PHARMATECHNIK in 82319 Starnberg.
5. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen Bestimmung die entsprechende gesetzliche Bestimmung.