TSE und Kassenmeldepflicht nach 2024
In Deutschland gelten seit 2017 die Regelungen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Seit 2020 schreibt diese vor, dass Kassen mit einer zertifizierten TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) versehen werden müssen, damit die Kassen-Eingaben und Bons fortlaufend und unveränderbar signiert und gespeichert werden. Ebenso gibt es die Meldepflicht der Aufzeichnungssysteme. Diese wurde zwischenzeitlich bis zum 01.07.2025 ausgesetzt. D.h. ab 2025 muss die Meldung der TSE und der Aufzeichnungssysteme (Kasse) direkt an das Finanzamt digital über ein online-Formular bei „Mein ELSTER“ erfolgen.
Was wird ab 2025 gefordert?
Ab dem 01.01.2025 können alle elektronischen Kassensysteme, die in Betrieben verwendet werden, dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Bereits vorhandene Kassen müssen bis spätestens 31.07.2025 dem Finanzamt mitgeteilt werden (Nachmeldefrist). Das mitzuteilende elektronische Aufzeichnungssystem ist einer Betriebsstätte eindeutig zuzuordnen.
Start der Meldepflicht ist der 01.Juli 2025. Sollten Sie sich ein neues Kassensystem ab dem 01.07.2025 anschaffen, müssen Sie dieses innerhalb eines Monats dem Finanzamt mitteilen. Die Mitteilung an das Finanzamt darf grundsätzlich nur elektronisch erfolgen. Hierzu dient das online-Portal "MeinELSTER" oder alternative Software, die über eine ERiC Schnittstelle verfügt.
Grundsätzlich wird es keine Formulare oder Vordrucke im PDF-Format für die Anmeldung, Korrektur oder Abmeldung geben. Es ist stets erforderlich, die entsprechenden Meldungen (Datenblatt der Aufzeichnungssysteme) auf elektronischem Wege durchzuführen nach §146aAbs. 4 AO.
Moderne Kassensysteme, wie IXOS, unterstützen die Apotheke bei der elektronischen Mitteilung an das Finanzamt.
Infos vom bfm:
- Bundesfinanzministerium - Das Kassengesetz für mehr Steuergerechtigkeit: Belegausgabepflicht stärkt Transparenz und hilft gegen Steuerbetrug
- Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach §146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)
Gesetzestext des bmf:
Wie unterstützt IXOS?
Passend zum Datenblatt der Aufzeichnungssysteme kann aus IXOS heraus eine entsprechende XML-Datei für das IXOS-System (Kassen und Nebenarbeitsplätze) erzeugt werden. Diese Funktion ist bereits in IXOS verfügbar. Diese exportierte XML-Datei kann dann im ELSTER-online-Formular hochgeladen und weiterbearbeitet werden. Dadurch werden versehentliche Fehleingaben, Zahlendreher usw. bei der Meldung an das Finanzamt vermieden.
Eine ausführliche Anleitung bzw. weiterführende Informationen dazu finden Sie hier:
TSE Tausch: Was ist zu tun bei Zertifikatsablauf oder Inhaberwechsel?
Bei Ablauf des Zertifikats oder bei einem Inhaberwechsel muss die TSE getauscht werden. IXOS erinnert Sie dazu drei Monate vor Ablauf des Zertifikats. Bestellen Sie also rechtzeitig eine neue TSE (z.B. hier im PHARMATECHNIK Webshop). Den TSE-Tausch führen Sie nach Erhalt der neuen TSE entweder über den Installationsassistenten oder alternativ manuell durch. Weiterführende Informationen zum TSE-Tausch wie auch eine detaillierte Anleitung zum manuellen TSE-Tausch finden Sie in der Onlinehilfe unter: Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Die Seriennummer sowie die Gültigkeitsdauer Ihrer TSE (Technischen Sicherheitseinrichtung) finden Sie in IXOS unter Büro – GDPdU und Kassen-Nachschau – Menüpunkt Kassen-Nachschau – Alt + F12 - Einstellungen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit diese Informationen zur TSE auf einem Datenblatt auszudrucken. Diese Funktion finden Sie unter Büro – GDPdU und Kassen-Nachschau – Menüpunkt Kassen-Nachschau – Alt + F12 – Einstellungen – F9 Datenblatt drucken. Der Ausdruck enthält Angaben zum Inhaber und der Betriebsstätte, zur aktiven TSE sowie zu den elektronischen Aufzeichnungssystemen. Die Meldung der Kassensysteme ist beim Finanzamt noch immer ausgesetzt. Sie müssen und können dazu aktuell nichts unternehmen. Sobald es ein Anmeldeverfahren gibt, kommt PHARMATECHNIK automatisch auf Sie zu und unterstützt Sie bei der Anmeldung.
Nein, die Daten werden auf der TSE gespeichert und müssen bei Aufforderung durch den Kassenprüfer an diesen ausgehändigt werden.
"Die TSE ist die in der Kassensicherungsverordnung vorgeschriebene Sicherheitseinrichtung und ist für die Erstellung der Signatur und für die Speicherung des Journals zuständig. Die TSE zeichnet jeden relevanten Vorgang im Aufzeichnungssystem auf. Die aufgezeichneten Daten werden kryptographisch signiert. Dank dieser Signaturen kann zu jedem Zeitpunkt festgestellt werden, dass die vorhandenen Daten nicht verändert wurden.
Die TSE besteht aus den folgenden Bestandteilen:
Sicherheitsmodul: Das Modul stellt sicher, dass Eingaben korrekt protokolliert und anschließend nicht mehr verändert werden können.
Speichermedium: Auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen gespeichert.
Digitale Schnittstelle: Die einheitliche Schnittstelle (DSFinV-K) gewährleistet die Bereitstellung der in der TSE gespeicherten Transaktionsdaten für das Finanzamt.
PHARMATECHNIK wird auf Sie zukommen und die TSE bei Ihnen installieren."
Pro Server in der Apotheke (Betriebsstätte) wird eine TSE benötigt. Wenn Sie einen zweiten Server für z.B. Klinikversorgung einsetzten, so benötigen Sie nur dann für den zweiten Server eine eigene TSE, wenn über diesen Server auch Kassenvorgänge buchen und einen Z-Bon/S-Bon (Abschlussbon) erstellen. Wenn Sie über den zweiten Server nur Fakturarechnungen erstellen, so wird keine TSE benötigt.
Nein, für das IXOS Kassensystem kann nur die von PHARMATECHNIK angebotene TSE-Lösung angeschlossen werden.
Nein, für das IXOS Kassensystem kann nur die von PHARMATECHNIK angebotene TSE-Lösung angeschlossen werden.