Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG für die App Heim.connect
I. Vertragsgegenstand und Leistungen von PHARMATECHNIK
Die PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG (PHARMATECHNIK) stellt dem Kunden die App Heim.connect mietweise zur Verfügung. Heim.connect bietet eine schnelle und zuverlässige Prozessintegration zwischen IXOS-Apotheken und Heimen. Der Kunde erklärt sich dafür mit der ausschließlichen Gültigkeit der nachfolgend geregelten Nutzungsbedingungen einverstanden. Heim.connect ist sowohl eine Web- als auch eine App-Lösung für das Tablet und das Smartphone. Für die Nutzung der App am Tablet wird das Querformat empfohlen. Einige Funktionen sind allerdings nur mit der App-Lösung in Kombination mit der App IXOS.Connect Partner verfügbar.
Der Kunde mietet von PHARMATECHNIK die Software für die App Heim.connect und erwirbt für die Laufzeit dieses Mietverhältnisses ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die bestimmungsmäßige Nutzung der Software beschränktes Nutzungsrecht.
Der Kunde kann OTC-Artikel zu bestellen. Weiterhin gibt es eine Bestellmöglichkeit von Heimbedarf für die Einrichtung. Über die Chatfunktion kann sich das Heim über die Medikationsdaten der Bewohner mit der Apotheke austauschen. Fotos der Bewohner können in den Bewohner-Details (Profil) hinterlegt werden. Weitere Funktionen sind die Übernahme des Medikationsplans sowie die Produktinformationen der Medikamente, die Artikelrecherche von Medikamenten und das Bestellarchiv. Es gibt eine Benutzerverwaltung und Konfigurationsmöglichkeiten für den Administrator. Ausschließlich in Kombination mit der App IXOS.Connect Partner ist die Bestellung von RX-Artikeln durch das Scannen von E-Rezepten anhand des QR-Codes und durch das Erfassen von Papierrezepten über Rezeptfotos möglich. Die vom Kunden eingestellten Daten von PHARMATECHNIK werden revisionssicher in einer deutschen Cloud aufbewahrt, solange das Nutzungsrecht besteht.
Die von PHARMATECHNIK im Rahmen dieses Mietverhältnisses geschuldete Leistung ist dabei auf die bloße Zurverfügungstellung der App-Software sowie des Cloud-Speichers beschränkt. PHARMATECHNIK ist im Rahmen der Zurverfügungstellung der Software lediglich technischer Dienstleister gegenüber dem Kunden und stellt dem Kunden die entsprechende Software-Infrastruktur mietweise zur Verfügung. PHARMATECHNIK trägt daher lediglich Sorge, dass der Kunde alle notwendigen Daten für die revisionssichere Archivierung in der Cloud übermitteln kann. PHARMATECHNIK schuldet keine darüberhinausgehenden Leistungen, insbesondere nicht
a. die Pflichten, die der Kunde gemäß diesen Nutzungsbedingungen übernommen hat;
b. die Erbringung datenschutzrechtlicher Maßnahmen, die über das Maß hinaus gehen, das PHARMATECHNIK von seinem Vertragspartner im Rahmen der Verfügungstellung von Cloud-Speicherplatz vertraglich zugesagt ist;
c. die Einhaltung und Überwachung von Fristen, insbesondere nicht von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, unabhängig von ihrer rechtlichen Grundlage;
d. die Schaffung von Zugriffs- oder sonstigen Zugangsmöglichkeiten zu Servern und Serverstandorten, da PHARMATECHNIK selbst keinen Zugriffs- und Zugangsmöglichkeiten hat.
Weitergehende als die unter Ziff. I.3 dieser Nutzungsbedingungen genannten Pflichten übernimmt PHARMATECHNIK nicht.
II. Pflichten des Kunden
Heim.connect funktioniert als App-Version über die App IXOS.Connect Partner und als Web-Anwendung.
Der Kunde ist verpflichtet,
a. für die Datenübertragung von Heim.connect geeignete Software und Hardware zu beschaffen, zu nutzen, zu betreiben und regelmäßig zu warten, soweit PHARMATECHNIK nicht die jeweilige Pflicht hierzu vertraglich übernommen hat;
b. personenbezogene und besondere personenbezogene Daten nur gemäß der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verarbeiten;
c. personenbezogene und besondere personenbezogene Daten gemäß den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften und gemäß dem jeweiligen Stand der Technik insbesondere gegen den Zugriff unbefugter Dritter, die unerlaubte Entschlüsselung, die Änderung, die Manipulation, die Löschung sowie sonstigen Datenverlust zu schützen;
d. regelmäßig Sicherungen der Dokumente und der Daten durchzuführen, gemäß den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften und gemäß dem jeweiligen Stand der Technik insbesondere gegen den Zugriff unbefugter Dritter, die unerlaubte Entschlüsselung, die Änderung, die Manipulation, die Löschung sowie sonstigen Datenverlust zu schützen.
Die pharmazeutische Verantwortung trägt der Kunde.
Der Kunde ist allein für eine unabhängige Beurteilung verantwortlich, ob die technischen und organisatorischen Maßnahmen für einen bestimmten Onlinedienst den Anforderungen des Kunden entsprechen, einschließlich seiner Sicherheitsverpflichtungen gemäß geltenden Datenschutzvorschriften. Der Kunde bestätigt und erklärt, dass (unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Einführungskosten, und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie der Risiken für Einzelpersonen) die von PHARMATECHNIK und deren Subunternehmern eingeführten und unterhaltenen Sicherheitsverfahren und Sicherheitsrichtlinien ein Sicherheitsniveau bieten, das dem Risiko in Bezug auf seine personenbezogenen Daten angemessen ist. Der Kunde ist verantwortlich für die Implementierung und Aufrechterhaltung von Datenschutzvorrichtungen und Sicherheitsmaßnahmen für Komponenten, die der Kunde zur Verfügung stellt oder kontrolliert.
III. Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit dem Monatsersten des Kalendermonats, der der betriebsbereiten Überlassung des Vertragsgegenstands beim Kunden folgt („Mietbeginn“) und läuft auf unbestimmte Zeit. Mit Beendigung des IXOS-System-Hauptvertrages endet automatisch auch das Mietverhältnis für Heim.connect.
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch nach zwölf bezahlten Monaten. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
PHARMATECHNIK ist im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses berechtigt, die in der App Heim.connect archivierten Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu löschen.
IV. Haftung
Für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet PHARMATECHNIK unbegrenzt. Für Sach- und Vermögensschäden haftet PHARMATECHNIK unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet PHARMATECHNIK nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt, wie die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel oder im Rahmen einer übernommenen Garantie.
Für den Verlust von Daten haftet PHARMATECHNIK nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit der PHARMATECHNIK tritt diese Haftung nur ein, wenn PHARMATECHNIK mit der zum Datenverlust führenden Handlung gleichzeitig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.
PHARMATECHNIK übernimmt keine Haftung aus oder im Zusammenhang mit der jeweiligen Archivierung der Dokumente durch den Kunden, insbesondere nicht für die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Archivierung.
Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Bereiche Apotheke und Zahnmedizin der PHARMATECHNIK.
V. Freistellung von PHARMATECHNIK
Der Kunde stellt PHARMATECHNIK vollumfänglich auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter, die diese gegen PHARMATECHNIK aus und im Zusammenhang mit der Archivierung von Dokumenten und Daten, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Anspruch auf einem Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder einem Verstoß gegen jeweils geltende gesetzliche, insbesondere datenschutzrechtliche Regelungen, beruht.
VI. Änderung der Nutzungsbedingungen
PHARMATECHNIK ist zur Änderung der Nutzungsbedingungen ohne Zustimmung des Kunden berechtigt, wenn durch unvorhersehbare Änderungen, die PHARMATECHNIK nicht veranlasst hat und auf die PHARMATECHNIK keinen Einfluss hat, das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird oder wenn eine vertragliche Regelungslücke dadurch entsteht, dass die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt und hierdurch Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen, die nur durch die Anpassung oder Ergänzung der Nutzungsbedingungen zu beseitigen sind. Änderungen können auch durch geänderte Anforderungen hinsichtlich der Zertifizierungsgrundlagen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und/oder gesetzlicher Anforderungen erforderlich werden.
PHARMATECHNIK kann eine Änderung der Nutzungsbedingungen auch dann vornehmen, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ungunsten des Kunden verschoben wird, so dass die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn zum Vertragsschluss eine technische Neuerung nicht absehbar war und später einen divergierenden Regelungsinhalt erfordert. Dabei ist maßgeblich, dass die Leistungserbringung durch die Neuerung unter den ursprünglichen Nutzungsbedingungen nicht mehr oder nur noch unter großem oder unwirtschaftlichem Aufwand erbracht werden kann.
Änderungen der Nutzungsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Hat der Kunde mit PHARMATECHNIK im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können Änderungen auch auf diesem Weg übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken.
Änderungen der Nutzungsbedingungen, die der Zustimmung des Kunden bedürfen, gelten als genehmigt, wenn der Kunde nach Bekanntgabe nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird PHARMATECHNIK den Kunden bei der Bekanntgabe hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an PHARMATECHNIK absenden.
VII. Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen Bestimmung die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
VIII. Sonstige Bestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen dieses Schriftformerfordernisses.
Soweit in diesen Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für Heim.connect nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Bereiche Apotheke und Zahnmedizin der PHARMATECHNIK. Im Fall von Widersprüchen gehen diese Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für Heim.connect den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Bereiche Apotheke und Zahnmedizin der PHARMATECHNIK vor.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtstand ist der Sitz von PHARMATECHNIK in 82319 Starnberg.