- Notfalldatenmanagement (NFDM): Wichtige Patientendaten sind im Notfall sofort abrufbar.
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM): Sicherer und barrierefreier Informationsaustausch zwischen allen TI-Nutzern.
- Elektronische Patientenakte (ePA): Lückenlose Pflege der Patientenakte durch behandelnde Ärzte.
- Elektronischer Medikationsplan (eMP): Arzneimittelsicherheit wird durch den elektronischen Medikationsplan (eMP) auf der eGK verbessert.
Telematikinfrastruktur (TI)
Ihr Zugang zum Gesundheitsnetzwerk
Kaufen war gestern - mieten ist heute! Einmal gemietet. Immer sorglos sicher.
Was ist Telematikinfrastruktur (TI)?
Dank der Einführung der Telematikinfrastruktur ist in Deutschland ein neues Zeitalter der Gesundheitskommunikation angebrochen. Die Telematikinfrastruktur sorgt für eine sichere und ad hoc Kommunikation zwischen Apotheken, Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und anderen teilnehmenden Dienstleistern des Gesundheitswesens in Deutschland. Die TI ermöglicht so den sicheren und schnellen Austausch von Daten – alles zum Wohle der Patienten.
PHARMATECHNIK bietet Ihnen mit dem all-inclusive TI-Mietmodell leistungsstarke High-End-Hardwarekomponenten, intelligente Infrastrukturlösungen sowie ein Rundum-Sorglos-Support-Paket mit zuverlässigem Support durch zertifizierte Techniker – alles aus einer Hand. Die TI von PHARMATECHNIK beinhaltet folgende Hardware, Module und Services:
- IXOS KIM inklusive einer KIM-Adresse
- IXOS Backup PRO (beinhaltet IXOS.Routing)
- IXOS TIM (Messenger)
- Wartung, Service, HW-Austausch, Aktualisierung der Zertifikate und notwendiger Austausch der gSMC-KT
„Einmal gemietet. Immer sorglos sicher.“ Das ist das Credo unserer hauseigenen Telematikinfrastruktur. Kümmern Sie sich um Ihre Kunden – Wir kümmern uns um Ihre TI. Leistungsstark. High-End. Betriebssicher.
Grundlegende Informationen zur TI
- Herzstücke der Telematikinfrastruktur sind der Konnektor und die Kartenterminals.
- Ein zuverlässiger VPN-Dienst verbindet datensicher alle Teilnehmer mit TI.
- SCM-B und eHBA sind Karten mit denen sich Heilberufler wie z.B. Ärzte und Zahnärzte, wie auch die jeweiligen Institutionen wie etwa Krankenhäuser und Apotheken ausweisen können.
- Internetanschluss (freie Anbieterauswahl)
- Eine aktivierte Institutionskarte (SMC-B)
- Einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA)
- Einen Konnektor (plus VPN-Zugangsdienst)
- E-Health-Kartenterminals
- Falls nötig: Update für Ihr Apothekenverwaltungssystem (AVS)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) eine Finanzierungsvereinbarung für die Telematik-Infrastruktur geschlossen, um Anreize zu schaffen, den Ausbau der Infrastruktur einer datensicheren und schnellen Vernetzung bestmöglich zu fördern. Das e-Health-Gesetz ist dazu gedacht, dass TI-Teilnehmende wie Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser etc. bei TI-Anbindung und Wartung der Telematik-Infrastruktur finanziell unterstüzt werden um so einen lücken- wie auch reibungslosen Ausbau flächendeckend in Deutschland zu ermöglichen. Durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) wird die TI-Finanzierung durchgesetzt und in § 378 SGB V festgeschrieben.
Warum sollten Sie Ihre Telematikinfrastruktur mieten?
Telematik ohne Kompromisse – Von Hardware bis Software, alles dabei. Durch die rasante Weiterentwicklung hat Hardware eine immer kürzere Lebensdauer und ist immer schneller veraltet und somit häufig störanfällig. Bei irreparablem Defekt muss eine neue TI angeschafft werden. Hier bietet die Miete Ihrer Telematikinfrastruktur eine gute Alternative, um den Anschluss nicht zu verlieren und konstant auf dem aktuellen Stand der Technik zu bleiben. Dabei profitieren Sie von dem gewohnten PHARMATECHNIK Service, falls es mal zu Ausfällen kommen sollte.
Vorteile auf einen Blick
- Das Mietmodell schont die Liquidität der jeweiligen Apotheke
- Flexible Mietdauer
- Transparente Kostenkontrolle
- Technisch immer auf dem neuesten Stand, egal ob Hardware oder Software
- Jederzeit abgesichert bei technischen Schwierigkeiten oder Defekten
- Schneller technischer Support, virtuell und vor Ort
- Eingespielte Service- und Logistikprozesse zwischen PHARMATECHNIK und der Apotheke
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FAQ - Häufig gestellte Fragen
Ihr Internet-Zugang sollte im Download mindestens eine Geschwindigkeit von 6 Mbps/s (DSL 6000) haben. Diese können Sie unter www.speedtest.net/de prüfen.
Bereits heute gibt es in der Apotheke eine ganze Reihe von kritischen Anwendungen die über einen stabilen und schnellen Internetanschluss angebunden und angewiesen sind. z. Bsp. muss bei der Abgabe von Arzneimitteln online im Rahmen der EU-Fälschungsrichtlinie eine Abfrage bei securPharm stattfindet. Aber auch notwendige Verfügbarkeitsabfragen im Rahmen von Rabattverträgen, müssen online bei Großhändlern stattfinden. Wir gehen deshalb davon aus, dass bereits heute auch die notwendige Internetverfügbarkeit für den Anschluss an die TI gewährleistet ist.
Notfallrelevante Informationen können Kunden künftig auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern lassen. Hilfreiche Daten, die im Notfall Leben retten können: chronische Erkrankungen, regelmäßig eingenommene Medikamente, Allergien und Unverträglichkeiten, CAVE-Hinweise sowie Kontaktdaten von Angehörigen.
Bereits verfügbaren bzw. geplanten Anwendungen sind:
Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Notfalldatenmanagement (NFDM)
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
Elektronische Patientenakte (ePA)
eRezept
Telemedizinische Anwendungen
PHARMATECHNIK unterstützt Sie mit gewohnt kompetentem Service.
Bei Fragen oder Problemen steht Ihnen die TI-Service-Hotline gerne zur Verfügung.
Telefon: 0 81 51/ 55 09 295
PHARMATECHNIK wird für das IXOS TI-Paket Komponenten und Leistungen dafür zertifizierter Drittanbieter verwenden. PHARMATECHNIK wird diese Komponenten liefern, installieren und schulen. Der Service wird von PHARMATECHNIK vollständig übernommen. Es ist sichergestellt, dass die Apotheken- und Kundendaten nicht an Dritte weitergeleitet werden. PHARMATECHNIK entscheidet, nach Kriterien wie der Lieferfähigkeit, von welchem der zertifizierten Anbieter Komponenten bei welchem Kunden eingesetzt werden.
Die neue Telematikinfrastruktur vernetzt Apotheken, Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen miteinander und erleichtert so den sicheren Datenaustausch – auch über Sektorengrenzen hinweg. Sie ermöglicht den papierlosen und sicheren Datenaustausch mit identifizierten und autorisierten Teilnehmern im Klinik- und niedergelassenen Bereich, eine gesteigerte Arzneimitteltherapiesicherheit, Zeitersparnis durch Minimierung von aufwändigen Kommunikationsprozessen sowie stärkeres Einbeziehen des Kunden bzw. Patienten und das Nutzen selbsterfasster Gesundheitswerte.
Im Gegensatz zum Internet ist die TI also ein geschlossener, Beteiligten des Gesundheitswesens vorbehaltener, Raum.
Der elektronische Medikationsplan ist die elektronische Variante des BMP (Bundesmedikationsplan), den es heute schon im Papierformat gibt. Der eMP kann von der Apotheke von der elektronischen Gesundheitskarte ausgelesen, bearbeitet und wieder auf die elektronische Gesundheitskarte geschrieben werden. Somit ist der Austausch des Medikationsplan zwischen dem Arzt und Apotheke einfach und sicher möglich.
Ja, pro Betriebsstätte muss ein eigenes TI Paket bestellt werden.
Grundsätzlich kann der eMP nur an Arbeitsplätzen bearbeitet werden an dem ein eHealth Kartenterminal angeschlossen ist. Die eGK muss hierfür im Kartenterminal gesteckt sein und der Versicherte muss seine PIN eingeben.
Nein, aktuell gibt es keine mobilen Kartenterminals für die Apotheken. Derzeit gibt es kein mobiles Kartenterminal, welches für die Fachanwendungen elektronischer Medikationsplan (eMP) und Notfalldatenmanagement (NFDM) von der Gematik zertifiziert wurden. Somit entsprechen die mobilen Kartenterminals derzeit nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Aktuell gibt es auch keine Refinanzierung für mobile Kartenterminals.
Nachdem nun der erste eHealth Konnektor durch die gematik die Zulassung erhalten hat, hat der Nacht- und Notdienstfonds des DAV e.V. (NNF) den portalgestützten TI-Antrag zur Beantragung der Erstattungspauschalen freigeschaltet.
Anträge können zurzeit nur für Nutzer des zugelassenen Konnektors gestellt werden. PHARMATECHNIK installiert ausschließlich zugelassene Konnektoren. Anträge können erst nach erfolgter technischer Inbetriebnahme der TI-Komponenten bzw. nach Update von bereits installierten Komponenten auf die eHealth-Funktionalitäten in der Apotheke erfolgen. Aufgrund des Zulassungsdatums der gematik für den ersten Konnektor ist das früheste Inbetriebnahme-Datum der 20.07.2020. Für die Antragstellung ist es zunächst notwendig, dass sich der Apothekeninhaber für die jeweilige Apotheke im NNF-Apothekenportal – sofern noch nicht geschehen - registriert. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter https://portal.dav-notdienstfonds.de/portal/ Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie unter https://www.dav-notdienstfonds.de/ti-themen/uebersicht/ Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an den Nacht- und Notdienstfonds des DAV e.V.
Die Bestellung erfolgt in zwei Schritten.
Über die jeweilig zuständige Kammer beantragt der Apotheker seine Bezugsberechtigung sowohl für die Institutionskarte (SMC-B) als auch für den Heilberufsausweis (HBA) Die eigentliche Bestellung erfolgt dann über zugelassene Kartenanbieter (z.B. die Bundesdruckerei) unter Verwendung des Berechtigungsnachweises Ihrer Kammer. Die Bestellung läuft nicht direkt über die Apothekensoftwarehäuser, diese unterstützen aber bei diesem Prozess.
Hier können Sie neben der SMC-B Karte auch den eHBA bestellen. Für die Installation der TI in Ihrer Apotheke ist die SMC-B Karte zwingend notwendig. Der eHBA muss nicht am Tag der TI-Installation vorliegen.
Auch E-Rezepte, die auf der eGK (nur in Verbindung mit Cherry-KT möglich) eingelöst werden, können zukünftig das E-Rezept Backup-Verfahren nutzen. Die Umsetzung ist derzeit noch in Arbeit
Nach unserem Kenntnisstand sind die 3,1 Millionen in der Testregion Westphalen-Lippe ausgestattet, für die restlichen 66,9 Millionen Versicherten fängt der Versand der PIN jetzt an.
PHARMATECHNIK hat ausreichend Ersatz-Konnektoren in den Geschäftsstellen und 250 nach Gematik-Vorgaben zertifizierten Mitarbeiter, somit ist ein umgehender Tausch eine eines Konnektors immer gewährleistet.
Das macht der Arzt, Sie erhalten immer die aktuellsten Informationen, wenn Sie die eGK einlesen.
Nein, Sie sehen im eMP (elektronischer Medikationsplan) nur die Medikamente, die verordnet wurden.
Ja, alle Zertifikate in der TI laufen ab Herstellung 5 Jahre, danach muss ein Austausch erfolgen.
Die SMC-B Karte wird einmal pro IK-Nummer finanziert und der eHBA einmal pro Apothekeninhaber. Bei OHG oder GbR auf Nachweis auch für jeden Inhaber einmal.
Die Freischaltung der Karte bzw. der darauf enthaltenen Zertifikate, muss innerhalb von 14 Tagen ab Auslieferung der Karte erfolgen. Sollte die Freischaltung nicht innerhalb dieser Frist erfolgen, erhalten Sie eine automatische Erinnerung von der Bundesdruckerei. Anschließend haben Sie erneut 14 Tage Zeit, um die Karte freizuschalten. Sollte auch innerhalb dieser Frist keine Freischaltung der Zertifikate erfolgen, ist der Vertrauensdiensteanbieter verpflichtet, diese endgültig und unwiderruflich zu sperren. Damit verliert die SMC-B ihre Gültigkeit. Die Freischaltung der SMC-B erfolgt im Online-Antragsportal der Bundesdruckerei mittels SMS-TAN-Verfahren oder Servicepasswort. Beachten Sie bitte, dass der PIN-Brief zum Zeitpunkt der Freischaltung bereits vorliegen muss.
Die SMC-B muss vor der Installation der TI in der Apotheke freigeschaltet sein.
Verifizieren Sie Ihre SMC-B Karte nicht, so werden künftig die Fachdienste der Telematikinfrastruktur nicht erreichbar sein.
Laut gematik-Vorgabe muss in unregelmäßigen Abständen die Verifizierung Ihrer SMC-B erfolgen und die PIN am Kartenterminal abgefragt werden. Um Ihnen eine solche erneute PIN-Abfrage mitzuteilen, rauscht das Kartenterminal und zeigt Ihnen damit an, dass Handlungsbedarf besteht.
Diese PIN wurde bei der Installation festgelegt und in der TI-Mappe übergeben. Sie liegt NICHT – wie zum Teil irrtümlich angenommen – bei PHARMATECHNIK vor, sondern gehört in die Hände der Apotheke und befindet sich daher in Ihren TI-Unterlagen.
Bitte legen Sie die PIN in Reichweite bereit, damit Sie diese bei Bedarf immer zu Hand haben."
Wird Ihnen oben rechts in der IXOS Menüleiste ein Blitz-Icon angezeigt, bedeutet dies, dass ein Problem mit der TI vorliegt und ggf. ein Eingreifen Ihrerseits notwendig ist.
Mit Klick auf das Icon gelangen Sie in das E-Health-Modul und erhalten dort sofort weitere Informationen zu Problem und Lösung in einem farbigen Kasten.
Um Sie bei der schnellen Lösung der meisten möglichen Probleme zu unterstützen, haben wir Ihnen einige kurze Videos erstellt, in denen gezeigt wird, was im jeweiligen Fall zu tun ist. Starten Sie das jeweilige Video im E-Health-Modul oben direkt per Klick auf den Play-Button. Sie können auch den dort angezeigten QR-Code nutzen, um das Video mit einem mobilen Gerät zu öffnen.
Nein, nicht zwingend. Wir empfehlen jedoch, mit steigender Anzahl an E-Rezepten, an jedem Arbeitsplatz ein eigenes TI-Terminal anzuschließen.