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SMC-B Institutionskarte

Identifikation Ihrer Apotheke

Ihr Zugang zur Telematikinfrastruktur

SMC_B_Institutionskarte

Was ist die SMC-B Institutionskarte?

Die SMC-B Karte dient zur Identifikation Ihrer Apotheke und ermöglicht den Betrieb der Telematikinfrastruktur.  Die Secure Module Card Typ B (SMC-B) ist der Institutionsausweis, oder auch Apothekenausweis genannt. Jede Apotheke (Betriebsstätte) benötigt eine SMC-B Karte. 
Die SMC-B Karte ist Voraussetzung für die Installation und den Zugang zur TI.

Um eine Verbindung zwischen der Institution Apotheke und der Telematikinfrastruktur (TI) herstellen zu können, muss sich die Apotheke mit Hilfe der Zertifikate auf der SMC-B gegenüber der TI ausweisen. Der Institutionsausweis wird bei der Installation des TI-Bundles in einem Steckplatz des Kartenterminals eingesetzt und aktiviert. Erst dann ist die Nutzung der TI möglich.

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Vorteile

  • Datensicherheit: Die SMC-B gewährleistet den geschützten Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten und sorgt dafür, dass nur autorisierte Nutzer Zugang haben.

  • Rechtssicherheit: Die Nutzung der SMC-B erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für den Anschluss an die TI.

  • Einrichtungsspezifisch: Sie ist an die jeweilige Apotheke gebunden und sorgt so für klare Zuordnung und Authentifizierung im TI-Netzwerk.

Kachel-Kundenberater
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Beantragung der SMC-B Karte

Je nach Apothekerkammer gibt es zwei Varianten der Beantragung.

Beantragung ohne Vorbefüllungsverfahren
(Sachsen, Thüringen, Schleswig-Holstein)

  1. Rufen Sie die Bestellseite für die SMC-B Karte auf, wählen Sie "Institutionskarte (SMC-B)" und klicken Sie auf „Neuen Antrag stellen“. Wählen Sie „Mit leerem Antrag beginnen“ und Ihren Kammerbezirk aus.
  2. D-Trust verifiziert Ihren Antrag bei der zuständigen Landesapothekerkammer.
  3. Wichtig: Speichern oder drucken Sie den Antrag aus, bevor Sie ihn absenden. 
  4. Nach Freigabe durch die Kammer produziert D-Trust die SMC-B Karte und versendet sie per Einschreiben. Die PIN folgt drei Werktage später in einem separaten Brief.
  5. Aktivieren Sie die Karte im D-Trust-Antragsportal gemäß der Anleitung im PIN-Brief. Die Freischaltung erfolgt in wenigen Sekunden.

Beantragung mit Vorbefüllungsverfahren
(alle anderen Bundesländer)

  1. Kontaktieren Sie Ihre Apothekerkammer, um die Vorgangsnummer zu erhalten. 
  2. Rufen Sie die Bestellseite für die SMC-B Karte auf, wählen Sie "Institutionskarte (SMC-B)", starten Sie einen neuen Antrag und geben Sie unter „Mit vorbefülltem Antrag beginnen“ die Vorgangsnummer ein, welche Sie von Ihrer Kammer erhalten haben.
  3. Geben Sie den Bestellcode von PHARMATECHNIK ein. Nur so kann der PHARMATECHNIK-Techniker den Status des Antrags verfolgen und die TI-Installation optimal terminieren.
  4. D-Trust verifiziert den Antrag bei Ihrer Landesapothekerkammer. 
  5. Wichtig: Speichern oder drucken Sie den Antrag aus, bevor Sie ihn absenden. 
  6. Nach Freigabe durch die Kammer produziert D-Trust die SMC-B Karte und versendet sie per Einschreiben. Die PIN folgt drei Werktage später in einem separaten Brief. 
  7. Aktivieren Sie die Karte im D-Trust-Antragsportal gemäß der Anleitung im PIN-Brief. Die Freischaltung erfolgt in wenigen Sekunden.

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FAQ -  Häufig gestellte Fragen

SMC-B

Die D-Trust GmbH, eine Tochtergesellschaft der Bundesdruckerei-Gruppe, spielt eine zentrale Rolle bei der Ausgabe von SMC-B-Karten für Apotheken in Deutschland:

1. Vertrauenswürdiger Zertifikatsanbieter (Trust Service Provider)
2. Beantragungsprozess der Karte läuft über D-Trust
3. Ausstellung der SMC-B-Karte für Apotheken
4. Vertrags- und Supportdienstleistungen
5. Integration in die Telematikinfrastruktur (TI)

Mehr erfahren Sie unter https://www.d-trust.net/de/einsatzfelder/e-health/apotheken

Die Freischaltung der SMC-B erfolgt im Online-Antragsportal der Bundesdruckerei mittels SMS-TAN- Verfahren oder Servicepasswort. Beachten Sie bitte, dass der PIN-Brief zum Zeitpunkt der Freischaltung bereits vorliegen muss. 

>> Video der Bundesdruckerei (D-Trust) zur Freischaltung der SMC-B

Die Freischaltung der Karte bzw. der darauf enthaltenen Zertifikate, muss innerhalb von 14 Tagen ab Auslieferung der Karte erfolgen. Sollte die Freischaltung nicht innerhalb dieser Frist erfolgen, erhalten Sie eine automatische Erinnerung von der Bundesdruckerei. Anschließend haben Sie erneut 14 Tage Zeit, um die Karte freizuschalten. Sollte auch innerhalb dieser Frist keine Freischaltung der Zertifikate erfolgen, ist der Vertrauensdiensteanbieter verpflichtet, diese endgültig und unwiderruflich zu sperren. Damit verliert die SMC-B ihre Gültigkeit. Die Freischaltung der SMC-B erfolgt im Online-Antragsportal der Bundesdruckerei mittels SMS-TAN-Verfahren oder Servicepasswort. Beachten Sie bitte, dass der PIN-Brief zum Zeitpunkt der Freischaltung bereits vorliegen muss.

Stellen Sie bitte sicher, dass die Annahme des Einschreibens an der angegebenen Adresse gewährleistet ist.

Sofern Sie die Rechnung steuerlich geltend machen wollen, achten Sie bitte darauf, die korrekte Rechnungsadresse zu hinterlegen. Klären Sie diese Frage ggf. mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie den Antrag stellen.

Um Kunden der PHARMATECHNIK den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) so einfach wie möglich zu gestalten, arbeitet die Bundesdruckerei GmbH (D-Trust) mit PHARMATECHNIK zusammen. Als PHARMATECHNIK Kunden haben Sie einen zehnstelligen Bestellcode erhalten, der im Online-Antragsportal der Bundesdruckerei eingetragen wird. Somit kann sichergestellt werden, dass der zertifizierte PHARMATECHNIK-Techniker, der die Anbindung der Apotheke an die TI vornimmt, den Status des Antrags punktuell bis zur Auslieferung mitverfolgen und bei der Terminierung des Installationstermins für die TI-Komponenten berücksichtigen kann.

Der digitale Installationsasisstent führt Sie Schritt für Schritt durch den Austauschprozess. Starten Sie ihn im E-Health Modul mit Strg+F4. Führen Sie den Austausch an dem Arbeitsplatz, an dem das Kartenterminal mit der SMC-B angeschlossen ist, aus.

Die Karte wird direkt nach der Produktion per Einschreiben mit persönlicher Übergabe an die hinterlegte Lieferadresse versandt. Der PIN-Brief wird drei Tage nach dem Versand der Karte per Post an die hinterlegte Lieferadresse versandt.

Bitte beachten Sie, dass der Antragsteller das Einschreiben persönlich entgegennehmen muss. Stellen Sie ggf. eine Vollmacht zur Entgegennahme der SMC-B durch eine andere Person aus oder nutzen Sie die Postvollmacht. 

Über die Bestellseite können Sie Ihre SMC-B direkt im D-Trust-Antragsportal bestellen. 

>> Video der Bundesdruckerei (D-Trust) zur Antragsstellung der SMC-B

Laut gematik-Vorgabe muss in unregelmäßigen Abständen die Verifizierung Ihrer SMC-B erfolgen und die PIN am Kartenterminal abgefragt werden. Um Ihnen eine solche erneute PIN-Abfrage mitzuteilen, rauscht das Kartenterminal und zeigt Ihnen damit an, dass Handlungsbedarf besteht.

Diese PIN wurde bei der Installation festgelegt und in der TI-Mappe übergeben. Sie liegt NICHT – wie zum Teil irrtümlich angenommen – bei PHARMATECHNIK vor, sondern gehört in die Hände der Apotheke und befindet sich daher in Ihren TI-Unterlagen. 

Bitte legen Sie die PIN in Reichweite bereit, damit Sie diese bei Bedarf immer zu Hand haben."

Die unterschiedlichen Landesapothekerkammern sind die Herausgeber für Apotheken.

Die SMC-B authentisiert die Institution Apotheke an der TI und ermöglicht die Signatur der Apotheke, nicht der Person. Es ist also jederzeit nachvollziehbar, dass die Apotheke auf die TI zugreift, jedoch nicht wer genau in der Apotheke diesen Zugriff ausführt, das kann nur der eHBA. Der eHBA authentisiert die Person des eHBA-Inhabers an der TI und ermöglicht die Signatur der Person. Es ist also jederzeit nachvollziehbar, wer genau den eHBA zum Zugriff auf die TI genutzt hat.

Die Vorgangsnummer ist eine Nummer, die von der zuständigen Apothekerkammer vergeben wird. Bei Fragen zur Vorgangsnummer wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kammer. 

Die Bestellung erfolgt in zwei Schritten. 

Über die jeweilig zuständige Kammer beantragt der Apotheker seine Bezugsberechtigung sowohl für die Institutionskarte (SMC-B) als auch für den Heilberufsausweis (HBA) Die eigentliche Bestellung erfolgt dann über zugelassene Kartenanbieter (z.B. die Bundesdruckerei) unter Verwendung des Berechtigungsnachweises Ihrer Kammer. Die Bestellung läuft nicht direkt über die Apothekensoftwarehäuser, diese unterstützen aber bei diesem Prozess. 

Hier können Sie neben der SMC-B Karte auch den eHBA bestellen. Für die Installation der TI in Ihrer Apotheke ist die SMC-B Karte zwingend notwendig. Der eHBA muss nicht am Tag der TI-Installation vorliegen.

Ja, alle Zertifikate in der TI laufen ab Herstellung 5 Jahre, danach muss ein Austausch erfolgen.

Die SMC-B Karte wird einmal pro IK-Nummer finanziert und der eHBA einmal pro Apothekeninhaber. Bei OHG oder GbR auf Nachweis auch für jeden Inhaber einmal.

Die Freischaltung der Karte bzw. der darauf enthaltenen Zertifikate, muss innerhalb von 14 Tagen ab Auslieferung der Karte erfolgen. Sollte die Freischaltung nicht innerhalb dieser Frist erfolgen, erhalten Sie eine automatische Erinnerung von der Bundesdruckerei. Anschließend haben Sie erneut 14 Tage Zeit, um die Karte freizuschalten. Sollte auch innerhalb dieser Frist keine Freischaltung der Zertifikate erfolgen, ist der Vertrauensdiensteanbieter verpflichtet, diese endgültig und unwiderruflich zu sperren. Damit verliert die SMC-B ihre Gültigkeit. Die Freischaltung der SMC-B erfolgt im Online-Antragsportal der Bundesdruckerei mittels SMS-TAN-Verfahren oder Servicepasswort. Beachten Sie bitte, dass der PIN-Brief zum Zeitpunkt der Freischaltung bereits vorliegen muss. 

Die SMC-B muss vor der Installation der TI in der Apotheke freigeschaltet sein. 

Verifizieren Sie Ihre SMC-B Karte nicht, so werden künftig die Fachdienste der Telematikinfrastruktur nicht erreichbar sein.

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