Zusatzvereinbarung PHARMATECHNIK VPN
Ergänzend zu den Vereinbarungen des Mietvertrages werden nachfolgende Vereinbarungen getroffen:
Nutzung
Die zur Verfügung gestellte Lösung dient dem Betrieb der Apotheke. Bandbreitenintensive Dienste wie z. B. Hotspot-Betrieb, angeschlossene Webserver, Nutzung von Filesharing, Peer-2-peer Traffic, Video Download, Streaming, Voice over IP, etc. können, je nach vorhandener Internetbandbreite, die Betriebsqualität der VPN/Internet-Dienste / der Apotheke beeinträchtigen. Eine übermäßige und dauerhaft bandbreitenintensive Nutzung kann eventuell sogar zum Totalausfall der ApothekenInfrastruktur führen. Bei dieser Art der Nutzung garantiert PHARMATECHNIK nicht für den reibungslosen Betrieb der VPN- /Internet-Dienste bzw. übernimmt keine Haftung für Störungen im Apothekenbetrieb, die dadurch verursacht werden. PHARMATECHNIK behält sich vor dadurch entstehende Supportaufwände zur Fehleranalyse und Behebung in Rechnung zu stellen.
Private Hardware
Bestehendes Internet-Access Equipment kann grundsätzlich weiter verwendet werden bzw. muss vorab für die Tauglichkeit in Verbindung mit der PHARMATECHNIK-Firewall geprüft werden. Unter Umständen, wenn das Equipment ungeeignet, zu sehr veraltet oder sich im späteren laufenden Betrieb permanente Verbindungsabbrüche in der VPNVerbindung zeigen, muss diese durch dessen Eigentümer ausgetauscht/erneuert werden. PHARMATECHNIK gibt hierzu bei Kontaktaufnahme gerne eine Empfehlung ab. Der Anschluss der PHARMATECHNIK-Firewall am bestehenden Internet-Access Equipment erfolgt auf eigene Gefahr. PHARMATECHNIK übernimmt keine Haftung und keinen Schutz für das private Equipment. Beim Anschluss der PHARMATECHNIKFirewall am privaten Equipment können Aufwand und Kosten entstehen, sofern die Anschlussmöglichkeit und der Zugang dorthin nicht gegeben sind oder die zum Betrieb erforderlichen Netzwerkeinstellungen vom Eigentümer nicht mitgeteilt werden können. PHARMATECHNIK behält sich vor diesen Aufwand in Rechnung zu stellen.
Internet- / VPN-Verbindung
Die Qualität des PHARMATECHNIK VPN hängt maßgeblich von der Internetverbindung ab. Die Verbindung ins Internet muss jederzeit aufrecht erhalten bleiben und das bestehende Internet-Access Equipment muss dafür geeignet sein, um eine dauerhafte VPN-Verbindung zwischen der Apotheke und PHARMATECHNIK zu gewährleisten. Dadurch wird eine ständige Kommunikation zwischen den beiden Vertragspartnern ermöglicht und die Apotheke kann z. B. mit Updates versorgt werden oder Daten mit Partnerapotheken im VPN-Verbund austauschen. PHARMATECHNIK übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf einem (zeitweisen) Ausfall des Internets oder der VPNVerbindung beruhen.
Datenvolumen / Highspeed-Datenvolumen
Für den Datenup- und -download können seitens des Internet Service Providers zusätzliche Kosten anfallen (z. B. bei einer volumen- oder zeitbasierenden Flatrate). Diese Gebühren sind von der Apotheke zu übernehmen. Je nach Art und Zugang zum Internet kann es ab Erreichen eines für den Abrechnungszeitraum mit dem Provider festgelegten Datenvolumen (Highspeed-Datenvolumen) zu einer massiven Geschwindigkeitsdrosselung der Internetverbindung kommen. PHARMATECHNIK übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf einer zu langsamen Internetverbindung beruhen.
RSA-Token (gilt nur für PHARMATECHNIK-VPN Extern)
Der Apotheken-Inhaber/die Apotheken-Inhaberin erklärt sich damit einverstanden, für die Bestellung eines RSA-Token/externen Zuganges PHARMATECHNIK die Ausweisnummer und das Gültigkeitsdatum seines/ihres Personalausweises oder Reisepasses zukommen zu lassen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass Änderungen (z. B. Besitzerwechsel, PIN-Rücksetzungen, Verlustmeldungen, Zugriffsänderungen etc.) nur von dem Apotheken-Inhaber/der Apotheken-Inhaberin und nicht von unbefugten Dritten beauftragt werden können. Sollte sich die Ausweisnummer geändert haben (z. B. aufgrund von Verlust, Ablauf der Gültigkeit, Namensänderung etc.), behält sich PHARMATECHNIK vor, eine Kopie des neuen Ausweises anzufordern, um eine Identifizierung des Apotheken-Inhabers/der Apotheken-Inhaberin sicherzustellen. Der ausgehändigte RSA-Token ist eine Leihgabe und muss bei Vertragsende an PHARMATECHNIK zurückgegeben werden. Nicht zurückgegebene, verlorene oder mutwillig zerstörte RSA-Token werden von PHARMATECHNIK nach der aktuellen Preisliste (Stand März 2015) mit 130,- EUR (netto) dem Apotheken-Inhaber/der Apotheken-Inhaberin in Rechnung gestellt.
Alle Regelungen des zwischen den Parteien geschlossenen Mietvertrages, insbesondere zur Haftung, bleiben im Übrigen unberührt.