Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG
für die Blisterbewertungsplattform Precise.EVA
Vertragsgegenstand und Leistungen von PHARMATECHNIK
Die PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG (PHARMATECHNIK) stellt dem Kunden das Produkt Precise.EVA unter ausschließlicher Geltung der nachfolgenden Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.
Der Kunde ist berechtigt, das Produkt Precise.EVA für eigene Zwecke zu nutzen und erhält hierfür ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die bestimmungsmäßige Nutzung der Software beschränktes Nutzungsrecht.
Die Bewertungsplattform Precise.EVA unterstützt bei der Einstufung, ob ein Arzneimittel zur Verblisterung geeignet ist.
Sowohl in den Blisterzentren als Herstellungsbetrieb nach § 13 AMG als auch in den öffentlichen Apotheken mit manueller oder maschineller Verblisterung (ApBetrO § 34) sind diese Einstufungen vor der Verblisterung durchzuführen und zu dokumentieren. Die Plattform Precise.EVA werden die Daten digital erfasst und in einem Prüfbericht zusammengefasst und gespeichert. Mit dem Modul Precise.EVA erhält der Kunde eine webbasierte Lösung der PHARMATECHNIK, die Blisterzentren und öffentlichen Apotheken eine qualifizierte Datengrundlage zur Erstellung von revisionssicheren Bewertungen der Blisterfähigkeit von Arzneimitteln liefert. Die Feststellung der Eignung eines Arzneimittels und der dabei ggf. geltenden Einschränkungen beruht auf den jeweiligen physikalischen und pharmazeutischen Eigenschaften.
Die vorbezeichnete Datengrundlage setzt sich wie folgt zusammen: Zum einen stellt PHARMATECHNIK dem Kunden im Rahmen des Produktes Precise.EVA bereits bestehende Basisdaten (initialer Datenstand), insbesondere aus der ABDA-Datenbank, zur Verfügung. Darüber hinaus können autorisierte Nutzer von Precise.EVA laufend neue Daten erfassen, welche PHARMATECHNIK dann im Nachgang entsprechend aufbereitet, dass jeder Kunde diese in Form von Prüfberichten abrufen kann.
Die von PHARMATECHNIK im Rahmen dieses Nutzungsverhältnisses geschuldete Leistung ist dabei auf die bloße Zurverfügungstellung der Infrastruktur und der Software für das Produkt Precise.EVA sowie die Bereitstellung und Aufbereitung der Datengrundlage beschränkt. PHARMATECHNIK ist im Rahmen der Zurverfügungstellung von Precise.EVA lediglich technischer Dienstleister gegenüber dem Kunden und stellt dem Kunden die entsprechende Softwareinfrastruktur zur Verfügung. PHARMATECHNIK trägt daher lediglich Sorge, dass der Kunde das Produkt Precise.EVA nutzen kann. PHARMATECHNIK schuldet keine darüberhinausgehenden Leistungen, insbesondere nicht
die Auswahl der autorisierten Nutzer;
die Inhalte oder die Richtigkeit der Daten;
pharmazeutische Bewertungen;
die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben;
die Erfassung neuer Daten;
die Pflichten, die der Kunde gemäß diesen Nutzungsbedingungen übernommen hat.
Weitergehende als die unter Ziff. I.6. dieser Nutzungsbedingungen genannten Pflichten übernimmt PHARMATECHNIK nicht.
Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Dateninhalte ordnungsgemäß und richtig zu erfassen sowie die pharmazeutische Bewertung eigenständig vorzunehmen.
Der Kunde ist verpflichtet, das Modul Precise.EVA nur im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu nutzen.
Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses für das Produkt Precise.EVA beginnt mit der Aktivierung durch PHARMATECHNIK nach vollständiger Unterzeichnung des Vertrages. Die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses entspricht der Laufzeit des IXOS-System-Hauptvertrages zwischen dem Kunden und PHARMATECHNIK. Mit Beendigung des IXOS-System-Hauptvertrages endet auch das Nutzungsverhältnis für das Modul Precise.EVA.
Das Nutzungsverhältnis kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Haftung
Für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet PHARMATECHNIK unbegrenzt. Für Sach- und Vermögensschäden haftet PHARMATECHNIK unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet PHARMATECHNIK nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt, wie die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel oder im Rahmen einer übernommenen Garantie.
Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen Soft- und Hardwaremietverträge der PHARMATECHNIK.
Sonstige Bestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen dieses Schriftformerfordernisses.
Soweit in diesen Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für das Modul Precise.EVA nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Soft- und Hardwaremietverträge der PHARMATECHNIK. Im Fall von Widersprüchen gehen diese Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für das Modul Precise.EVA den Allgemeinen Vertragsbedingungen für Soft- und Hardwaremietverträge der PHARMATECHNIK vor.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von PHARMATECHNIK in 82319 Starnberg.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen Bestimmung die entsprechende gesetzliche Bestimmung.