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Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG für das Modul kassenTV


1. Vertragsinhalt

1.1 PHARMATECHNIK stellt dem Kunden das Produkt „kassenTV“ kostenfrei (Leihe) zur Verfügung. Der Kunde erklärt sich dafür mit den in dieser Vereinbarung geregelten Nutzungsbedingungen einverstanden. 

1.2 Das Produkt „kassenTV“ von PHARMATECHNIK beinhaltet folgende vertragliche Leistungen: 

a) Bespielen der Displays in der Apotheke mit redaktionellen Inhalten durch PHARMATECHNIK, welche aktiviert und deaktiviert werden können

b) Erweiterung der Bildschirminhalte durch die Apotheke mit Apotheken-spezifischen Inhalten 

c) Anzeigen von hochwertigen OTC-Marken- und Mehrwertinformation, eingespielt und verwaltet durch PHARMATECHNIK auf Kundendisplay und ggfs. weiteren zukünftigen Displays oder sonstigen Wiedergabe-Medien (z.B. App, Display im Schaufenster, IXOS Oberfläche etc.)

d) Erhalt von OTC-Markeninformation inkl. Hinweise der Industrie in Form von Fax oder elektronischer Post

e) Erhalt einer Erfolgsauswertung inkl. Marktbericht der jeweilig ausgespielten OTC Markeninformation, anhand von pseudonymisierten OTC-Abverkaufs Daten. Teilnahme am MPA-Panel von PHARMATECHNIK notwendig. 

f) Weiterleitung bestimmter personenbezogene Daten über die Apotheke (Name, Apothekenanschrift, ausgespielte Werbung) an die Werbepartner/OTC-Hersteller von PHARMATECHNIK, die im Rahmen der Industrievermarktung an kassenTV teilnehmen. Diese Werbepartner/OTC-Hersteller können dann eigenständig Kontakt mit dem Apotheker aufnehmen.

2. Laufzeit 

Die Laufzeit beginnt mit wirksamer Aktivierung des Moduls durch den Kunden per Klick aus IXOS heraus. Die Laufzeit entspricht der Laufzeit des IXOS-Systemhauptvertrags und gliedert sich in diesen ein. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Quartalsende. Anschließend entfällt das Recht zur kostenlosen Nutzung der oben genannten Lösungen.


3. Sonstiges

3.1 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen dieses Schriftformerfordernisses.

3.2 Soweit in diesen Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für das Modul kassenTV nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Soft- und Hardwaremietverträge der PHARMATECHNIK. Im Fall von Widersprüchen gehen diese Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für das Modul kassenTV den Allgemeinen Vertragsbedingungen für Soft- und Hardwaremietverträge der PHARMATECHNIK vor.

3.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von PHARMATECHNIK in 82319 Starnberg.

3.5 Soweit einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen Bestimmung die entsprechende gesetzliche Bestimmung.