Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG
für das Modul IXOS.Routing
- Vertragsgegenstand und Leistungen von PHARMATECHNIK
- Die PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG (PHARMATECHNIK) stellt dem Kunden das Modul IXOS.Routing unter ausschließlicher Geltung der nachfolgenden Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.
- Der Kunde ist berechtigt, das Modul IXOS.Routing für eigene Zwecke zu nutzen und erhält hierfür ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die bestimmungsmäßige Nutzung der Software beschränktes Nutzungsrecht.
- Mit dem Modul IXOS.Routing ist eine Apotheke (die den Konnektor teilende Apotheke) in der Lage, einer anderen IXOS.Routing Apotheke (die den Konnektor nutzende Apotheke) mit einer Störung am TI-Konnektor, für die Zeit bis zur Behebung des Problems, ihren Konnektor als „Fallback“ zur Verfügung zu stellen. Dazu müssen sich eine oder mehrere IXOS.Routing-Apotheken verpartnern bzw. verknüpfen. Die den Konnektor teilende Apotheke hat dabei keinen Zugriff oder Einsicht auf die Daten der Konnektor nutzenden Apotheke. Hierfür stellt PHARMATECHNIK lediglich die IXOS.Routing Software zur Verknüpfung und die benötigten Unterlagen (AV Vertragsentwurf und Verknüpfungs-QR-Code) zur Verfügung. Die Auswahl der Partnerapotheke (mit QR-Code verknüpfte Konnektor teilende und Konnektor nutzende Apotheke) die ebenfalls das IXOS.Routing Modul benötigt, erfolgt durch die Apotheken selbst.
- Weiterhin macht IXOS.Routing den beiden transparent, mit welcher Apotheke (Konnektor teilend und nutzend) sie wechselseitig verpartnert sind.
- Die von PHARMATECHNIK im Rahmen dieses Nutzungsverhältnisses geschuldete Leistung ist dabei auf die bloße Zurverfügungstellung der Infrastruktur und der Software für das Modul IXOS.Routing in IXOS und die im Störfall automatische Anbindung einer IXOS.Routing-Partnerapotheke beschränkt. PHARMATECHNIK ist im Rahmen der Zurverfügungstellung der Software lediglich technischer Dienstleister gegenüber dem Kunden und stellt dem Kunden die entsprechende Softwareinfrastruktur in IXOS zur Verfügung. PHARMATECHNIK trägt daher lediglich Sorge, dass der Kunde das Modul IXOS.Routing aus IXOS heraus nutzen kann. PHARMATECHNIK schuldet keine darüberhinausgehenden Leistungen, insbesondere nicht
- die Auswahl einer IXOS.Routing Partnerapotheke;
- die Inhalte oder die Richtigkeit der versendeten Informationen und Daten;
- die Verfügbarkeit der Infrastruktur in der TI und des Internetdienstanbieters;
- die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben;
- die Pflichten, die der Kunde gemäß diesen Nutzungsbedingungen übernommen hat.
- Weitergehende als die unter Ziff. I.5. dieser Nutzungsbedingungen genannten Pflichten übernimmt PHARMATECHNIK nicht.
- Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, sich über seine datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber seinen Kunden zu informieren und diese stets zu befolgen.
- Soweit für die Datenverarbeitung die ausdrückliche Einwilligung des Kunden erforderlich ist, wird der Kunde diese vollständig einholen und die Datenverarbeitung nur im Rahmen der Einwilligung vornehmen.
- Der Kunde ist verpflichtet:
- jeweils einen gesonderten AV Vertrag über die IXOS.Routing Funktionalität mit jeder der Partnerapotheken zu schließen und zu verwahren;
- den Verknüpfungscode (QR) für die Verpartnerung nur der im AV Vertrag genannten Partnerapotheke zur Verfügung zu stellen;
- als die den Konnektor teilende Apotheke dafür Sorge zu tragen, dass die benötigte Infrastruktur wie Internet und TI-Konnektor verfügbar und funktionsfähig ist;
- personenbezogene Daten nur gemäß den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verarbeiten;
- den Verknüpfungscode für die Verpartnerung bzw. die Zugangsdaten zum Modul IXOS.Routing stets vertraulich zu behandeln und Dritten nicht direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen oder sonst zugänglich zu machen;
- Der Kunde stellt sicher, zu jeder Zeit über einen Anschluss an die TI (Telematik Infrastruktur) zu verfügen. Ohne diesen Anschluss kann das Modul IXOS.Routing nicht genutzt werden.
- Der Kunde ist verpflichtet, das Modul IXOS.Routing nur im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu nutzen.
- Laufzeit und Kündigung
- Die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses für das Modul IXOS.Routing beginnt mit wirksamer Aktivierung des Moduls durch den Kunden per Klick aus IXOS heraus. Die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses für das Modul IXOS.Routing entspricht der Laufzeit des IXOS-System-Hauptvertrages zwischen dem Kunden und PHARMATECHNIK, d.h. mit Beendigung des IXOS-System-Hauptvertrages endet automatisch auch das Nutzungsverhältnis hinsichtlich des Moduls IXOS.Routing.
- Das Nutzungsverhältnis für das Modul IXOS.Routing kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
- Entgelt
- Für die Nutzung des Moduls IXOS.Routing vereinbaren die Parteien ein Entgelt, das in den Entgeltregelungen in der Anlage „Entgelt für die Nutzung des Moduls IXOS.Routing“ in der jeweils gültigen Fassung, geregelt ist: Die Abrechnung erfolgt monatlich.
- Die an PHARMATECHNIK im Rahmen der Nutzung des Moduls IXOS.Routing zu entrichtenden Entgelte werden der monatlichen Miete des IXOS-System-Hauptvertrages hinzuaddiert und dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Fälligkeit richtet sich dementsprechend nach der Fälligkeit der monatlichen Miete des IXOS-System-Hauptvertrages.
- Hat der Kunde die PT-TI (Telematikinfrastruktur von PHARMATECHNIK) als Mietmodell gebucht, gelten für IXOS.Routing die dort genannten Regelungen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Haftung
- Für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet PHARMATECHNIK unbegrenzt. Für Sach- und Vermögensschäden haftet PHARMATECHNIK unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet PHARMATECHNIK nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt, wie die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel oder im Rahmen einer übernommenen Garantie.
- Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen Soft- und Hardwaremietverträge der PHARMATECHNIK.
- Freistellung von PHARMATECHNIK
Der Kunde stellt PHARMATECHNIK vollumfänglich auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter, die diese gegen PHARMATECHNIK aus und im Zusammenhang mit der Nutzung von IXOS.Routing sowie der Datenverarbeitung einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei, insbesondere so weit der Anspruch auf einem Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder einem Verstoß gegen jeweils geltende gesetzliche, insbesondere datenschutzrechtliche Regelungen, beruht.
- Sonstige Bestimmungen
Der Kunde stellt PHARMATECHNIK vollumfänglich auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter, die diese gegen PHARMATECHNIK aus und im Zusammenhang mit der Nutzung von IXOS.Routing sowie der Datenverarbeitung einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei, insbesondere so weit der Anspruch auf einem Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder einem Verstoß gegen jeweils geltende gesetzliche, insbesondere datenschutzrechtliche Regelungen, beruht.
- Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen dieses Schriftformerfordernisses.
- Soweit in diesen Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für das Modul IXOS.Routing nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Soft- und Hardwaremietverträge der PHARMATECHNIK. Im Fall von Widersprüchen gehen diese Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für das Modul IXOS.Routing den Allgemeinen Vertragsbedingungen für Soft- und Hardwaremietverträge der PHARMATECHNIK vor.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtstand ist der Sitz von PHARMATECHNIK in 82319 Starnberg.
- Soweit einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen Bestimmung die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
Anlage
Entgelt für die Nutzung des Moduls IXOS.Routing
Entgeltregelungen für die Nutzung des Moduls IXOS.Routing
(zugleich ANLAGE zu den Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG für das Modul IXOS.Routing)
Entgelt für die Nutzung des Moduls IXOS.Routing
(Entgelt siehe (Ziff. IV.1 der Nutzungsbedingungen))
Dem Kunden wird für die Nutzung des Moduls IXOS.Routing ein monatliches Entgelt von 14,90 € zuzüglich MwSt. berechnet, unabhängig davon, mit wie vielen Apotheken eine Partnerschaft eingegangen wird. Hat der Kunde die PT-TI (Telematikinfrastruktur von PHARMATECHNIK) als Mietmodell gebucht, ist IXOS.Routing dort bereits enthalten und wird nicht separat in Rechnung gestellt.