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Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG 

für das Modul IXOS.PDL in Verbindung mit der AMTS-Software Medicheck von pharma4u


  1. Vertragsgegenstand und Leistungen von PHARMATECHNIK

  1. Die PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG (PHARMATECHNIK) stellt dem Kunden das Modul IXOS.PDL unter ausschließlicher Geltung der nachfolgenden Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.
  2. Der Kunde ist berechtigt, das Modul IXOS.PDL für eigene Zwecke zu nutzen und erhält hierfür ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die bestimmungsmäßige Nutzung der Software beschränktes Nutzungsrecht.
  3. Mit dem Modul IXOS.PDL wird die Möglichkeit geschaffen, pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke softwareseitig in der Planung, Durchführung und Abrechnung abzubilden und zu unterstützen. Für die Abwicklung der pharmazeutischen Dienstleistung „Medikationsberatung bei Polymedikation“ ist zusätzlich die AMTS-Software Medicheck von pharma4u integriert.
  4. Die von PHARMATECHNIK im Rahmen dieses Nutzungsverhältnisses geschuldete Leistung ist dabei beschränkt auf die Zurverfügungstellung der Software für das Modul IXOS.PDL in IXOS und die Integration der AMTS-Software Medicheck. PHARMATECHNIK ist im Rahmen der Zurverfügungstellung der AMTS-Software Medicheck lediglich technischer Dienstleister gegenüber dem Kunden und stellt gegenüber dem Kunden die entsprechende Softwareinfrastruktur in IXOS zur Verfügung. PHARMATECHNIK trägt daher lediglich Sorge, dass der Kunde den Medicheck aufrufen und die in IXOS vorhandenen Initialdaten für die Medikationsberatung übermitteln kann. PHARMATECHNIK schuldet keine darüberhinausgehenden Leistungen, insbesondere nicht:
    1. die korrekte Erfassung der Patientendaten und Medikationsdaten;
    2. die Einholung der datenschutzrechtlichen Zustimmungserklärung des Kunden;
    3. die Pflichten, die der Kunde gemäß dieser Nutzungsbedingungen übernommen hat.
  5. Weitergehende als die unter Ziff. I.4 genannten Pflichten übernimmt PHARMATECHNIK nicht.

  1. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, personenbezogene Daten nur gemäß den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verarbeiten.
  2. Die Ergebnisse aus dem AMTS-Programm Medicheck muss der Kunde aus pharmazeutischer Sicht prüfen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, das Modul IXOS.PDL nur im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu nutzen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, qualifizierten Rechtsrat zur Notwendigkeit einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung seiner Kunden einzuholen und diesen zu befolgen, insbesondere eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung einzuholen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, eine datenschutzrechtskonforme Datenschutzerklärung zu verwenden und seinen Kunden zugänglich zu machen und seine Kunden über ihre Rechte zu informieren.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, personenbezogene Daten gemäß den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften und gemäß dem jeweiligen Stand der Technik insbesondere gegen den Zugriff unbefugter Dritter, die unerlaubte Entschlüsselung, die Änderung, die Manipulation, die Löschung sowie sonstigen Datenverlust zu schützen.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Daten regelmäßig zu sichern und gegen Zerstörung und Unkenntlichmachung zu schützen, insbesondere durch die regelmäßige Erstellung von Sicherungskopien.
  8. Der Kunde ist verpflichtet, das Modul IXOS.PDL nur im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu nutzen.
  9. Der Kunde ist allein für eine unabhängige Beurteilung verantwortlich, ob die technischen und organisatorischen Maßnahmen für einen bestimmten Onlinedienst den Anforderungen des Kunden entsprechen, einschließlich seiner Sicherheitsverpflichtungen gemäß geltenden Datenschutzvorschriften. Der Kunde bestätigt und erklärt, dass (unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Einführungskosten, und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie der Risiken für Einzelpersonen) die von PHARMATECHNIK und deren Subunternehmern eingeführten und unterhaltenen Sicherheitsverfahren und Sicherheitsrichtlinien ein Sicherheitsniveau bieten, das dem Risiko in Bezug auf seine personenbezogenen Daten angemessen ist.
    Der Kunde ist verantwortlich für Implementierung und Aufrechterhaltung von Datenschutzvorrichtungen und Sicherheitsmaßnahmen für Komponenten, die der Kunde zur Verfügung stellt oder kontrolliert.

  1. Laufzeit und Kündigung

  1. Die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses für das Modul IXOS.PDL beginnt mit wirksamer Aktivierung des Moduls durch den Kunden per Klick aus IXOS heraus. Die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses für das Modul IXOS.PDL entspricht der Laufzeit des IXOS-System-Hauptvertrages zwischen dem Kunden und PHARMATECHNIK, d.h. mit Beendigung des IXOS-System-Hauptvertrages endet automatisch auch das Nutzungsverhältnis hinsichtlich des Moduls IXOS.PDL.
  2. Das Nutzungsverhältnis für das Modul IXOS.PDL kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

  1. Entgelte

  1. Für die Nutzung des Moduls IXOS.PDL vereinbaren die Parteien ein Entgelt, das in den Entgeltregelungen in der Anlage „ENTGELTREGELUNGEN für die Nutzung des Moduls IXOS.PDL“ in der jeweils gültigen Fassung geregelt ist:

    a) PHARMATECHNIK kann laufende oder nutzungsabhängige Entgelte nach billigem Ermessen, insbesondere unter Würdigung der Interessen des Kunden, zum Ausgleich geänderter Kosten anpassen, insbesondere nach erfolgten Preisanpassungen von Vorlieferanten (z.B. externen Lizenzgebern oder Anbietern von Datenspeichern) oder nach der Änderung regulatorischer Vorgaben.
    b) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die an PHARMATECHNIK im Rahmen der Nutzung des Moduls IXOS.PDL zu entrichtenden Entgelte werden der monatlichen Miete des IXOS-System-Hauptvertrages hinzuaddiert und dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Fälligkeit richtet sich dementsprechend nach der Fälligkeit der monatlichen Miete des IXOS-System-Hauptvertrages.

  1. Sonstige Bestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen dieses Schriftformerfordernisses.
  2. Soweit in diesen Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für das Modul IXOS.PDL nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Soft- und Hardwaremietverträge der PHARMATECHNIK. Im Fall von Widersprüchen gehen diese Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für das Modul IXOS.PDL den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Bereiche Apotheke, Zahnmedizin und Humanmedizin der PHARMATECHNIK vor.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Ausschließlicher Gerichtstand ist der Sitz von PHARMATECHNIK in 82319 Starnberg.
  5. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen Bestimmung die entsprechende gesetzliche Bestimmung.


Entgeltregelungen für die Nutzung von IXOS.PDL

(zugleich ANLAGE zu den Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG für IXOS.PDL)

Entgelt für die Nutzung des Moduls IXOS.PDL mit integriertem Medicheck

Das Modul IXOS.PDL mit integriertem Medicheck kostet 45,- € / monatliche Grundgebühr zuzüglich MwSt.


Version 1.1 vom 07.2.2023