1. Die PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG (PHARMATECHNIK) stellt dem Kunden das Modul IXOS.Liefermanagement Pro unter ausschließlicher Geltung der nachfolgenden Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.
2. Der Kunde ist berechtigt, das Modul IXOS.Liefermanagement Pro für eigene Zwecke zu nutzen und erhält hierfür ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die bestimmungsmäßige Nutzung der Software beschränktes Nutzungsrecht.
3. Im Modul IXOS.Liefermanagement Pro wird die komplette Tourenplanung, Tourenverwaltung und Tourenabrechnung durchgeführt. Der Kunde erhält die Möglichkeit, Botendienste der Apotheke zu erfassen, zu planen und abzuwickeln. Der Kunde kann einmalige oder ständige Touren anlegen und individuelle Botenaufträge erfassen. Die Zuordnung der Aufträge zu den Touren kann dabei voll automatisch erfolgen. Erledigte Touren werden im Archiv für Recherchezwecke dokumentiert.
4. Die von PHARMATECHNIK im Rahmen dieses Nutzungsverhältnisses geschuldete Leistung ist dabei auf die bloße Zurverfügungstellung der Software für das Modul IXOS.Liefermanagement Pro in IXOS sowie die Tourenplanung beschränkt. PHARMATECHNIK ist lediglich technischer Dienstleister gegenüber dem Kunden und stellt die Softwareinfrastruktur zur Verfügung. PHARMATECHNIK schuldet keine darüberhinausgehenden Leistungen, insbesondere nicht:
a) die ordnungsgemäße und korrekte Erfassung von Adressen von Kunden;
b) die Einholung der datenschutzrechtlichen Zustimmungserklärung des Kunden;
c) die Pflichten, die der Kunde gemäß dieser Nutzungsbedingungen übernommen hat.
5. Weitergehende als die unter Ziff. I.4 dieser Nutzungsbedingungen genannten Pflichten übernimmt PHARMATECHNIK nicht.
1. Der Kunde ist verpflichtet, sich über seine datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber seinen Kunden zu informieren und diese stets zu befolgen. Der Kunde wird insbesondere durch Einholung von qualifiziertem Rechtsrat sicherstellen, dass der Kunde berechtigt ist, insbesondere den Namen und die Adressdaten seiner Apothekenkunden zur Tourenplanung zu verarbeiten und die Adressdaten seiner Kunden zur Tourenplanung durch Drittanbieter, etwa online-Tourenplaner im Internet, die in das Modul IXOS Liefermanagement Pro eingebettet sind, zu verarbeiten.
2. Soweit für die Datenverarbeitung die ausdrückliche Einwilligung des Kunden erforderlich ist, wird der Kunde diese vollständig einholen und die Datenverarbeitung nur im Rahmen der Einwilligung vornehmen.
3. Der Kunde ist verpflichtet:
a) personenbezogene Daten nur gemäß den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verarbeiten;
b) qualifizierten Rechtsrat zur Notwendigkeit einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung seiner Kunden einzuholen und diesen zu befolgen, insbesondere eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung einzuholen;
c) eine datenschutzrechtskonforme Datenschutzerklärung zu verwenden und seinen Kunden zugänglich zu machen und seine Kunden über ihre Rechte zu informieren;
d) personenbezogene Daten gemäß den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften und gemäß dem jeweiligen Stand der Technik insbesondere gegen den Zugriff unbefugter Dritter, die unerlaubte Entschlüsselung, die Änderung, die Manipulation, die Löschung sowie sonstigen Datenverlust zu schützen;
e) sämtliche Daten regelmäßig zu sichern und gegen Zerstörung und Unkenntlichmachung zu schützen, insbesondere durch die regelmäßige Erstellung von Sicherungskopien;
f) die Zugangsdaten zum Modul IXOS.Liefermanagement Pro stets vertraulich zu behandeln und Dritten nicht direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen oder sonst zugänglich zu machen;
4. Der Kunde ist verpflichtet, das Modul IXOS.Liefermanagment Pro nur im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu nutzen.
5. Der Kunde ist allein für eine unabhängige Beurteilung verantwortlich, ob die technischen und organisatorischen Maßnahmen für einen bestimmten Onlinedienst den Anforderungen des Kunden entsprechen, einschließlich seiner Sicherheitsverpflichtungen gemäß geltenden Datenschutzvorschriften. Der Kunde bestätigt und erklärt, dass (unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Einführungskosten, und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie der Risiken für Einzelpersonen) die von PHARMATECHNIK und deren Subunternehmern eingeführten und unterhaltenen Sicherheitsverfahren und Sicherheitsrichtlinien ein Sicherheitsniveau bieten, das dem Risiko in Bezug auf seine personenbezogenen Daten angemessen ist. Der Kunde ist verantwortlich für Implementierung und Aufrechterhaltung von Datenschutzvorrichtungen und Sicherheitsmaßnahmen für Komponenten, die der Kunde zur Verfügung stellt oder kontrolliert.
1. Die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses für das Modul IXOS.Liefermanagement Pro entspricht der Laufzeit des IXOS-System-Hauptvertrages zwischen dem Kunden und PHARMATECHNIK, d.h. mit Beendigung des IXOS-System-Hauptvertrages endet automatisch auch das Nutzungsverhältnis hinsichtlich des Moduls IXOS.Liefermanagement Pro.
2. Das Nutzungsverhältnis für das Modul IXOS.Liefermanagement Pro kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Die an PHARMATECHNIK zu entrichtende Entgelte werden der monatlichen Miete des IXOS-System-Hauptvertrages hinzugefügt und dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Fälligkeit richtet sich dementsprechend nach der Fälligkeit der monatlichen Miete des IXOS-System-Hauptvertrages.
Der Kunde stellt PHARMATECHNIK vollumfänglich auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter, die diese gegen PHARMATECHNIK aus und im Zusammenhang mit der Nutzung von IXOS.Liefermanagement Pro sowie der Datenverarbeitung einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei, insbesondere soweit der Anspruch auf einem Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder einem Verstoß gegen jeweils geltende gesetzliche, insbesondere datenschutzrechtliche Regelungen, beruht.
1. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen dieses Schriftformerfordernisses.
2. Soweit in diesen Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für das Modul IXOS.Liefermanagement Pro nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Soft- und Hardwaremietverträge der PHARMATECHNIK. Im Fall von Widersprüchen gehen diese Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für das Modul IXOS.Liefermanagement Pro den Allgemeinen Vertragsbedingungen für Soft- und Hardwaremietverträge der PHARMATECHNIK vor.
3. Soweit zwischen dem Kunden und PHARMATECHNIK bereits in der Vergangenheit ein Nutzungsverhältnis über das Vorgänger-Modul IXOS U5 bestanden hat, sind sich die Parteien einig, dass das alte Nutzungsverhältnis über das Vorgänger-Modul mit Inkrafttreten des Nutzungsverhältnisses hinsichtlich des neuen Moduls IXOS.Liefermanagement automatisch beendet wird.
4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
5. Ausschließlicher Gerichtstand ist der Sitz von PHARMATECHNIK in 82319 Starnberg.
6. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen Bestimmung die entsprechende gesetzliche Bestimmung.