Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Menü

Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG 

für das Modul IXOS U5 Botendienst (IXOS U5)


  1. Vertragsgegenstand und Leistungen von PHARMATECHNIK

  1. Die PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG (PHARMATECHNIK) stellt dem Kunden das Modul IXOS U5 unter ausschließlicher Geltung der nachfolgenden Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.
  2. Der Kunde ist berechtigt, das Modul IXOS U5 für eigene Zwecke zu nutzen und erhält hierfür ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die bestimmungsmäßige Nutzung der Software beschränktes Nutzungsrecht.
  3. Im Modul IXOS U5 wird die komplette Tourenplanung, Tourenverwaltung und Tourenabrechnung durchgeführt. Der Kunde erhält die Möglichkeit, Botendienste der Apotheke zu erfassen, zu planen und abzuwickeln. Der Kunde kann einmalige oder ständige Touren anlegen und individuelle Botenaufträge erfassen. Die Zuordnung der Aufträge zu den Touren kann dabei voll automatisch erfolgen. Erledigte Touren werden im Archiv für Recherchezwecke dokumentiert.
  4. Die von PHARMATECHNIK im Rahmen dieses Nutzungsverhältnisses geschuldete Leistung ist dabei auf die bloße Zurverfügungstellung der Software für das Modul IXOS U5 in IXOS sowie die Tourenplanung beschränkt. PHARMATECHNIK ist lediglich technischer Dienstleister gegenüber dem Kunden und stellt die Softwareinfrastruktur zur Verfügung. PHARMATECHNIK schuldet keine darüberhinausgehenden Leistungen, insbesondere nicht:
    1. die ordnungsgemäße und korrekte Erfassung von Adressen von Kunden;
    2. die Einholung der datenschutzrechtlichen Zustimmungserklärung des Kunden;
    3. die Pflichten, die der Kunde gemäß dieser Nutzungsbedingungen übernommen hat.
  5. Weitergehende als die unter Ziff. I.4 dieser Nutzungsbedingungen genannten Pflichten übernimmt PHARMATECHNIK nicht.

  1. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, sich über seine datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber seinen Kunden zu informieren und diese stets zu befolgen. Der Kunde wird insbesondere durch Einholung von qualifiziertem Rechtsrat sicherstellen, dass der Kunde berechtigt ist, insbesondere den Namen und die Adressdaten seiner Apothekenkunden zur Tourenplanung zu verarbeiten und die Adressdaten seiner Kunden zur Tourenplanung durch Drittanbieter, etwa online-Tourenplaner im Internet, die in das Modul IXOS U5 eingebettet sind, zu verarbeiten.
  2. Soweit für die Datenverarbeitung die ausdrückliche Einwilligung des Kunden erforderlich ist, wird der Kunde diese vollständig einholen und die Datenverarbeitung nur im Rahmen der Einwilligung vornehmen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet:
    1. personenbezogene Daten nur gemäß der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verarbeiten;
    2. qualifizierten Rechtsrat zur Notwendigkeit einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung seiner Kunden einzuholen und diesen zu befolgen, insbesondere eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung einzuholen;
    3. eine datenschutzrechtskonforme Datenschutzerklärung zu verwenden und seinen Kunden zugänglich zu machen und seine Kunden über ihre Rechte zu informieren;
    4. personenbezogene Daten gemäß den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften und gemäß dem jeweiligen Stand der Technik insbesondere gegen den Zugriff unbefugter Dritter, die unerlaubte Entschlüsselung, die Änderung, die Manipulation, die Löschung sowie sonstigen Datenverlust zu schützen;
    5. sämtliche Daten regelmäßig zu sichern und gegen Zerstörung und Unkenntlichmachung zu schützen, insbesondere durch die regelmäßige Erstellung von Sicherungskopien;
    6. die Zugangsdaten zum Modul IXOS U5 stets vertraulich zu behandeln und Dritten nicht direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen oder sonst zugänglich zu machen;
  4. Der Kunde ist verpflichtet, das Modul IXOS U5 nur im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu nutzen.
  5. Der Kunde ist allein für eine unabhängige Beurteilung verantwortlich, ob die technischen und organisatorischen Maßnahmen für einen bestimmten Onlinedienst den Anforderungen des Kunden entsprechen, einschließlich seiner Sicherheitsverpflichtungen gemäß geltenden Datenschutzvorschriften. Der Kunde bestätigt und erklärt, dass (unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Einführungskosten, und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie der Risiken für Einzelpersonen) die von PHARMATECHNIK und deren Subunternehmern eingeführten und unterhaltenen Sicherheitsverfahren und Sicherheitsrichtlinien ein Sicherheitsniveau bieten, das dem Risiko in Bezug auf seine personenbezogenen Daten angemessen ist. Der Kunde ist verantwortlich für Implementierung und Aufrechterhaltung von Datenschutzvorrichtungen und Sicherheitsmaßnahmen für Komponenten, die der Kunde zur Verfügung stellt oder kontrolliert.

  1. Laufzeit und Kündigung

  1. Die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses für das Modul IXOS U5 entspricht der Laufzeit des IXOS-System-Hauptvertrages zwischen dem Kunden und PHARMATECHNIK, d.h. mit Beendigung des IXOS-System-Hauptvertrages endet automatisch auch das Nutzungsverhältnis hinsichtlich des Moduls IXOS U5.
  2. Das Nutzungsverhältnis für das Modul IXOS U5 kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

  1. Entgelte

  1. Für die Nutzung des Moduls IXOS U5 vereinbaren die Parteien ein Entgelt, das in den Entgeltregelungen in der Anlage „Entgelt für die Nutzung des Moduls IXOS U5“ in der jeweils gültigen Fassung geregelt ist:
    1. Dem Kunden wird für die Nutzung des Moduls IXOS U5 eine monatliche Gebühr berechnet.
    2. PHARMATECHNIK kann laufende oder nutzungsabhängige Entgelte nach billigem Ermessen anpassen, insbesondere unter Würdigung der Interessen des Kunden, zum Ausgleich geänderter Kosten, insbesondere nach erfolgten Preisanpassungen von Vorlieferanten oder nach der Änderung regulatorischer Vorgaben.

    Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  2. Die an PHARMATECHNIK zu entrichtenden Entgelte werden der monatlichen Miete des IXOS-System-Hauptvertrages hinzugefügt und dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Fälligkeit richtet sich dementsprechend nach der Fälligkeit der monatlichen Miete des IXOS-System-Hauptvertrages.

  1. Freistellung von PHARMATECHNIK

Der Kunde stellt PHARMATECHNIK vollumfänglich auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter, die diese gegen PHARMATECHNIK aus und im Zusammenhang mit der Nutzung von IXOS U5 sowie der Datenverarbeitung einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei, insbesondere soweit der Anspruch auf einem Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder einem Verstoß gegen jeweils geltende gesetzliche, insbesondere datenschutzrechtliche Regelungen, beruht.

  1. Sonstige Bestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen dieses Schriftformerfordernisses.
  2. Soweit in diesen Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für das Modul IXOS U5 nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Soft- und Hardwaremietverträge der PHARMATECHNIK. Im Fall von Widersprüchen gehen diese Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für das Modul IXOS U5 den Allgemeinen Vertragsbedingungen für Soft- und Hardwaremietverträge der PHARMATECHNIK vor.
  3. Soweit zwischen dem Kunden und PHARMATECHNIK bereits in der Vergangenheit ein Nutzungsverhältnis über das Vorgänger-Modul IXOS Botendienst bestanden hat, sind sich die Parteien einig, dass das alte Nutzungsverhältnis über das Vorgänger-Modul mit Inkrafttreten des Nutzungsverhältnisses hinsichtlich des neuen Moduls IXOS U5 automatisch beendet wird.
  4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  5. Ausschließlicher Gerichtstand ist der Sitz von PHARMATECHNIK in 82319 Starnberg.
  6. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen Bestimmung die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

Entgeltregelungen für die Nutzung des Moduls IXOS U5 Botendienst

  1. Gebühr (Ziff. IV.1 lit. a) der Nutzungsbedingungen)
    Dem Kunden wird für die Nutzung des Moduls IXOS U5 eine monatliche Gebühr in Höhe von netto 29,00 EUR berechnet.