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Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG

für das Modul E-Rezept-Transfer für Apotheken


  1. Vertragsgegenstand und Leistungen von PHARMATECHNIK

  1. Die PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG (PHARMATECHNIK) stellt dem Kunden das Modul E-REZEPT-TRANSFER unter ausschließlicher Geltung der nachfolgenden Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.
  2. Der Kunde ist berechtigt, das Modul E-REZEPT-TRANSFER für eigene Zwecke zu nutzen und erhält hierfür ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die bestimmungsmäßige Nutzung der Software beschränktes Nutzungsrecht.
  3. Mit dem Modul E-REZEPT-TRANSFER wird die Möglichkeit geschaffen, E-Rezepte mit Rezepturen oder Parenteraliarezepturen an ein externes Rezepturprogramm, welches die Industrieschnittstelle „EREZEPT-TRANSFER“ (Import-/Exportschnittstelle für E-Rezepte) in ihrer aktuellen Form unterstützt, zu exportieren bzw. wieder zu importieren.
  4. Die von PHARMATECHNIK im Rahmen dieses Nutzungsverhältnisses geschuldete Leistung ist dabei beschränkt auf die Zurverfügungstellung der Software für das Modul E-REZEPT-TRANSFER um,
    1. E-Rezepte mit Rezepturen oder Parenteraliarezepturen aus IXOS heraus an ein externes Rezepturprogramm zu exportieren.
    2. E-Rezepte mit Rezepturen oder Parenteraliarezepturen samt Rezepturdaten eines externen Rezepturprogramms wieder zu importieren.
    3. Den importierten E-Rezept-Abgabedatensatz an der IXOS Kasse zu übernehmen und einen Verkauf mit den importierten Daten sowie eine anschließende Übertragung an das Abrechnungszentrum der Apotheke zu ermöglichen.

    Der Softwareanbieter des externen Laborprogramms stellt gegenüber dem Kunden die entsprechende Softwareinfrastruktur zur Verfügung.
    PHARMATECHNIK schuldet keine darüber hinausgehenden Leistungen, insbesondere nicht:
    1. die ordnungsgemäße und korrekte Erfassung von Rezepturen in der externen Software;
    2. den korrekten E-Rezept-Import und E-Rezept-Export der externen Software, die für das IXOS Modul E-REZEPT-TRANSFER benötigt wird.
  5. Weitergehende als die unter Ziff. I.4 dieser Nutzungsbedingungen genannten Pflichten übernimmt PHARMATECHNIK nicht.

  1. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, immer die aktuellste Version des extern verwendeten Rezepturprogrammes für Apotheken zu nutzen.
  2. Der Kunde muss sicherstellen, dass das extern verwendete Rezepturprogramm eine für den Datenaustausch mit IXOS geeignete Schnittstelle nutzt.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, das Modul E-REZEPT-TRANSFER nur im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu nutzen.

  1. Laufzeit und Kündigung
    1. Die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses für das Modul E-REZEPT-TRANSFER beginnt mit wirksamer Aktivierung des Moduls durch den Kunden per Klick aus IXOS heraus. Die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses für das Modul E-REZEPT-TRANSFER entspricht der Laufzeit des IXOS-System-Hauptvertrages zwischen dem Kunden und PHARMATECHNIK, d.h. mit Beendigung des IXOS-System-Hauptvertrages endet automatisch auch das Nutzungsverhältnis hinsichtlich des Moduls E-REZEPT- TRANSFER.

    2. Das Nutzungsverhältnis für das Modul E-REZEPT-TRANSFER kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

  1. Sonstige Bestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen dieses Schriftformerfordernisses.
  2. Soweit in diesen Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für das Modul E-REZEPT-TRANSFER nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Soft- und Hardwaremietverträge der PHARMATECHNIK. Im Fall von Widersprüchen gehen diese Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für das Modul E-REZEPT TRANSFER den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Bereiche Apotheke, Zahnmedizin und Humanmedizin der PHARMATECHNIK vor.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von PHARMATECHNIK in 82319 Starnberg.
  5. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen Bestimmung die entsprechende gesetzliche Bestimmung.