Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG
für die Erweiterung CARDLINK in Verbindung mit GEDISA für Apotheken
I. Vertragsgegenstand und Leistungen von PHARMATECHNIK
1. Die PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG (PHARMATECHNIK) stellt dem Kunden die Funktion CARDLINK unter ausschließlicher Geltung der nachfolgenden Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.
2. Der Kunde ist berechtigt, die Funktion CARDLINK für eigene Zwecke zu nutzen und erhält hierfür ein Einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die bestimmungsmäßige Nutzung der Software beschränktes Nutzungsrecht.
3. Mit der Funktion CARDLINK wird die Möglichkeit geschaffen, dass Patienten der Apotheke mit der Lösung App & Web „Meine Apotheke“ E-Rezepte via NFC und eGK bei der ausgewählten Apotheke einreichen können.
4. Die von PHARMATECHNIK im Rahmen dieses Nutzungsverhältnisses geschuldete Leistung ist dabei beschränkt auf die Integration der von der GEDISA bereitgestellten CARDLINK-Komponente (GEDISA SDK) in App & Web „Meine Apotheke“ sowie die technische Zurverfügungstellung dieser integrierten Lösung für Endkunden der Apotheken. PHARMATECHNIK trägt keine Verantwortung für die technische Funktion des GEDISA SDK. PHARMATECHNIK ist im Rahmen der Zurverfügungstellung der CARDLINK Funktionalität lediglich technischer Dienstleister gegenüber dem Kunden und stellt dem Kunden die entsprechende Softwareinfrastruktur zur Verfügung. PHARMATECHNIK trägt daher lediglich Sorge, dass der Kunde via CARDLINK GEDISA SDK empfangene E-Rezepte in der Lösung App & Web „Meine Apotheke“ anzeigen und in IXOS verarbeiten kann. PHARMATECHNIK schuldet keine darüberhinausgehenden Leistungen, insbesondere nicht
a. die kaufmännische Bereitstellung von CARDLINK BY GEDISA gegenüber dem Kunden;
b. die Verfügbarkeit der Telematikinfrastruktur im Rahmen der Einlösung mit CARDLINK;
c. die Einholung der datenschutzrechtlichen Zustimmungserklärung des Kunden;
d. die Pflichten, die der Kunde gemäß dieser Nutzungsbedingungen übernommen hat.
5. Weitergehende als die unter Ziff. I.4 dieser Nutzungsbedingungen genannten Pflichten übernimmt PHARMATECHNIK nicht.
6. Wir weisen darauf hin, dass GEDISA CARDLINK nur mit einer Verfügbarkeit von 98,5 % bereitstellt. Dementsprechend gilt für den Verantwortungsbereich der PHARMATECHNIK ebenfalls eine Verfügbarkeit von 98,5 %.
II. Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, personenbezogene Daten nur gemäß den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verarbeiten.
2. Zur Nutzung von CARDLINK muss der Kunde einen eigenständigen Nutzungsvertrag mit GEDISA abgeschlossen haben. Dementsprechend kann der Kunde CARDLINK nicht mehr nutzen, wenn der vorbezeichnete Vertrag mit GEDISA endet. Die im Rahmen dieser Nutzung entstehenden Kosten durch den Abrufversuch, werden auch bei nicht erfolgreicher Bestellung gemäß den vom Kunden mit GEDISA vereinbarten Nutzungsbedingungen berechnet.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Funktion CARDLINK nur im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu nutzen.
4. Der Kunde unterstützt den Endkunden eigenständig bei der Anwendung der Funktion CARDLINK und stellt hierfür einen Endkunden-Support im Zeitrahmen von Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr (außer an regionalen und bundeseinheitlichen Feiertagen) zur Verfügung
5. Der Kunde ist verpflichtet, qualifizierten Rechtsrat zur Notwendigkeit einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung seiner Kunden einzuholen und diesen zu befolgen, insbesondere eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung einzuholen.
6. Der Kunde ist verpflichtet, eine datenschutzrechtskonforme Datenschutzerklärung zu verwenden und seinen Kunden zugänglich zu machen und seine Kunden über ihre Rechte zu informieren.
7. Der Kunde ist verpflichtet, personenbezogene Daten gemäß den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften und gemäß dem jeweiligen Stand der Technik insbesondere gegen den Zugriff unbefugter Dritter, die unerlaubte Entschlüsselung, die Änderung, die Manipulation, die Löschung sowie sonstigen Datenverlust zu schützen.
8. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Daten regelmäßig zu sichern und gegen Zerstörung und Unkenntlichmachung zu schützen, insbesondere durch die regelmäßige Erstellung von Sicherungskopien;
9. Der Kunde ist allein für eine unabhängige Beurteilung verantwortlich, ob die technischen und organisatorischen Maßnahmen für einen bestimmten Onlinedienst den Anforderungen des Kunden entsprechen, einschließlich seiner Sicherheitsverpflichtungen gemäß geltenden Datenschutzvorschriften. Der Kunde bestätigt und erklärt, dass (unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Einführungskosten, und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie der Risiken für Einzelpersonen) die von PHARMATECHNIK und deren Subunternehmern eingeführten und unterhaltenen Sicherheitsverfahren und Sicherheitsrichtlinien ein Sicherheitsniveau bieten, das dem Risiko in Bezug auf seine personenbezogenen Daten angemessen ist. Der Kunde ist verantwortlich für Implementierung und Aufrechterhaltung von Datenschutzvorrichtungen und Sicherheitsmaßnahmen für Komponenten, die der Kunde zur Verfügung stellt oder kontrolliert.
10. Der Kunde ist verpflichtet, der PHARMATECHNIK Probleme, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Funktion CARDLINK auftreten unverzüglich zu melden.
III. Laufzeit und Kündigung
1. Die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses für die Funktion CARDLINK beginnt mit wirksamer Aktivierung durch den Kunden per Klick aus IXOS heraus. Die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses für die Funktion CARDLINK entspricht der Laufzeit des IXOS-System-Hauptvertrages zwischen dem Kunden und PHARMATECHNIK, d.h. mit Beendigung des IXOS-System-Hauptvertrages endet automatisch auch das Nutzungsverhältnis hinsichtlich der Funktion CARDLINK.
2. Das Nutzungsverhältnis für die Funktion CARDLINK kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
IV. Haftung
1. Für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet PHARMATECHNIK unbegrenzt. Für Sach- und Vermögensschäden haftet PHARMATECHNIK unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet PHARMATECHNIK nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
2. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt, wie die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel oder im Rahmen einer übernommenen Garantie.
3. Für den Verlust von Daten haftet PHARMATECHNIK nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit der PHARMATECHNIK tritt diese Haftung nur ein, wenn PHARMATECHNIK mit der zum Datenverlust führenden Handlung gleichzeitig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.
4. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen Soft- und Hardwaremietverträge der PHARMATECHNIK.
V. Sonstige Bestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen dieses Schriftformerfordernisses.
2. Soweit in diesen Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für die Funktion CARDLINK nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Soft- und Hardwaremietverträge der PHARMATECHNIK. Im Fall von Widersprüchen gehen diese Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für die Funktion CARDLINK den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Bereiche Apotheke, Zahnmedizin und Humanmedizin der PHARMATECHNIK vor.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4. Ausschließlicher Gerichtstand ist der Sitz von PHARMATECHNIK in 82319 Starnberg.
5. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen
Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen Bestimmung die
entsprechende gesetzliche Bestimmung.