Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG
für Nebenarbeitsplätze und externe Zugriffe mit IXOS.Floating
I. Lizenzerfordernisse und -regelungen für IXOS
1. Zur Nutzung von IXOS-Server und IXOS-Kassen sind jeweils IXOS-Lizenzen nötig, die fest mit der jeweiligen Hardware verknüpft sind (hardwaregebundene Lizenzen).
2. Für folgende Nutzungen von IXOS-Clients gelten die nachfolgend skizierten Floating-Lizenz-Regelungen:
a) Nebenarbeitsplätze
b) Externe Zugriffe auf IXOS-Clients der Apotheke (z.B. von einem Homeoffice-Arbeitsplatz oder aus einer anderen Filiale).
Im Folgenden werden diese Zugriffe auch zusammenfassend als “Backoffice-Zugriff(e)” bezeichnet.
3. Die Floating-Lizenz ist grundsätzlich nicht hardwarebezogen, sondern erlaubt pro Floating-Lizenz einen gleichzeitig arbeitenden aktiven Nutzer, der einen Backoffice-Zugriff vornimmt. Zur Klarstellung: Wurden 4 Floating-Lizenzen erworben, dürfen gleichzeitig bis zu 4 aktive Nutzer Backoffice-Zugriffe vornehmen. Ein “aktiver Nutzer” ist ein Nutzer, der sich auf einem IXOS Client eingeloggt hat; eine aktive Arbeitstätigkeit ist nicht erforderlich. Sofern alle gemieteten Softwarelizenzen bereits für Backoffice-Zugriffe genutzt werden, erscheint bei einem Nutzer, der einen weiteren Backoffice-Zugriff vornehmen will, die Meldung, dass die maximale Anzahl von Nutzern erreicht ist.
4. Der Kunde ist berechtigt, die Floating-Lizenz (im Folgenden auch “IXOS.Floating”) für betriebliche Zwecke zu nutzen und erhält hierfür ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die bestimmungsmäßige Nutzung der Software beschränktes Nutzungsrecht.
5. Mit IXOS.Floating erhält die Apotheke die Möglichkeit, mobiles Arbeiten flexibel zu gestalten. Es gibt keine Unterscheidung zwischen arbeitsplatzbezogenen Lizenzen für „Apotheke“, „zu Hause“ und „Filiale“. Mit IXOS.Floating kann die Konfiguration des Zugangs zu IXOS (siehe ANLAGE A), für den Zugriff von innerhalb und außerhalb der Apotheke (IXOS@home) und auch für Kunden-Terminalserver in der Apotheke einfach erfolgen.
6. Es ergeben sich somit folgende Konstellationen:
a) Auf PT-IXOS-Hardware (Server + Kassen) ist die Lizenz immer fest mit der Hardware verbunden, hierbei handelt es sich nicht um eine Floating Lizenz, sondern um eine IXOS-Lizenz.
b) Für jeden weiteren Backoffice-Zugriff auf IXOS mietet die Apotheke, sowohl auf gemietete PT-IXOS Arbeitsplätze (APLs) (im Betriebsmodell Full-Service / FS), wie auch auf kundeneigene Geräte (im Betriebsmodell Do-it-yourself / DIY) eine IXOS-Floating-Lizenz.
c) Die Anzahl der IXOS.Floating (Lizenzen) gibt an, wieviel gleichzeitige Backoffice-Zugriffe auf IXOS möglich sind. D.h. x Lizenzen = Anzahl maximal gleichzeitiger User mit einem Backoffice-Zugriff auf IXOS.
d) IXOS.Floating kann auch auf kundeneigenen Geräten (nach ClickOnce Installation) genutzt werden.
Zur Klarstellung: Wird von der Zentrale oder einer Filiale auf eine andere Filiale zugegriffen, so nutzt der Zugriff eine, Floating-Lizenz der Filiale, auf die zugegriffen wird.
7. Auch bei einer Floating Lizenz ist es möglich, einzelne Floating-Lizenzen an eine Hardware (Arbeitsplatz) zu koppeln, z.B. kann es sein, dass der Apotheker möchte, dass ein bestimmter Nebenarbeitsplatz immer nutzbar ist und es nicht passieren soll, dass der Zugriff geblockt, weil schon die maximale Anzahl an Nutzern erreicht ist. Die Koppelung einer Floating-Lizenz mit einem Arbeitsplatz führt dazu, dass die Floating-Lizenz hardwaregebunden wird. Dies führt dazu das für sonstige Backoffice-Zugriffe, die nicht an dieser Hardware stattfinden, diese so gekoppelte Floating-Lizenz nicht mehr zur Verfügung steht.
II. FS-Betriebsmodell bei Nutzung von IXOS.Floating auf Mietgeräten von PHARMATECHNIK
1. PT stellt dem Kunden IXOS.Floating unter ausschließlicher Geltung der nachfolgenden Nutzungsbedingungen für die von PHARMATECHNIK gemieteten HW-Komponenten zur Verfügung. IXOS.Floating kann mit von PT gemieteter Hardware (nicht an Kassenarbeitsplätzen oder am Server) auch in Kombination mit von PHARMATECHNIK gemieteten Peripherie-Geräten genutzt werden. In diesem Fall stellt PT IXOS.Floating im Betriebsmodell Full Service (FS) bereit.
2. Der Leistungsumfang von IXOS.Floating im Betriebsmodell FS ist in ANLAGE C beschrieben.
III. DIY-Betriebsmodell bei Nutzung IXOS.Floating auf kundeneigenen Geräten
1. PT stellt dem Kunden IXOS.Floating unter ausschließlicher Geltung der nachfolgenden Nutzungsbedingungen für die kundeneigenen HW-Komponenten zur Verfügung. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.
a) IXOS.Floating kann mit kundeneigenen PCs oder Laptops (nicht an Kassenarbeitsplätzen oder am Server) genutzt werden, optional in Kombination mit kundeneigenen Peripherie-Geräten. In diesem Fall stellt PHARMATECHNIK IXOS.Floating im Betriebsmodell Do-it-yourself (DIY) bereit, um diese auf definierten kundeneignen PCs oder Laptops einzusetzen. Die Systemvoraussetzungen und die zulässigen Peripheriegeräte sind in Anlage B beschrieben.
b) Die von PHARMATECHNIK im Rahmen dieses Nutzungsverhältnisses geschuldete Leistung ist dabei auf die bloße Zurverfügungstellung der Infrastruktur und IXOS.Floating beschränkt. PHARMATECHNIK trägt daher lediglich Sorge, dass der Kunde IXOS.Floating nutzen kann.
2. Leistungsumfang IXOS.Floating im Betriebsmodell DIY
a) PHARMATECHNIK leistet Support nur bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Bedienung und der Funktionalität von IXOS.Floating und bietet keine Installationsunterstützung und Konfiguration hinsichtlich weiterer Software oder Daten auf kundeneigener HW an.
b) Die Nutzung kundeneigener Peripherie-Geräte (z.B. Drucker, Scanner usw.) wird durch IXOS.Floating, soweit möglich, unterstützt. PHARMATECHNIK leistet keine Installations-Dienstleistung und stellt keinen technischen Support bei Fehlern / Problemen bei/mit der Nutzung der Peripherie bereit. Ausdrücklich nicht unterstützte, kundeneigene Komponenten sind in ANLAGE B aufgelistet. PHARMATECHNIK leistet keine Unterstützung bei Installationen. Im späteren, laufenden Betrieb leistet PT ebenfalls keine Unterstützung bei Support-/Hotline Fragen im Kontext von Software-Bewegungsdaten, insbesondere nicht bei Datenübernahmen bei Hardwarewechsel, bei Neuaufbau, nach Virenbefall, bei Datensicherungskonzepten oder bei beigestellten Systemen.
c) PHARMATECHNIK leistet keinen Support bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit beigestellter Hardware oder Komponenten und der Nutzung von IXOS.Floating. Hierzu zählen insbesondere Probleme mit dem IXOS.Client und kundeneigenen Druckern, Scannern, Performanceprobleme, Programm- und Datenwiederherstellung etc.
d) Die vorbezeichneten Ausschlüsse gelten auch, wenn die HW-Komponenten für das DIY- Betriebsmodell über PT bezogen werden. Der Leistungsumfang von PT ist dabei beschränkt auf den (reinen) Verkauf und den Versand bzw. die Lieferung der Ware. Die Ware wird mit Erhalt Eigentum des Kunden und wird damit kundeneigene Hardware.
e) Es gelten technische Lifecycle-Voraussetzungen für das DIY-Modell (siehe ANLAGE C).
3. Weitergehende als die unter Ziff. II. und III 1-3. dieser Nutzungsbedingungen genannten Pflichten übernimmt PHARMATECHNIK nicht.
4. Pflichten des Kunden bei Nutzung von IXOS.Floating im DIY Betriebsmodell
a) Der Kunde kann IXOS.Floating selbst und in eigener Verantwortung auf eigener Hardware installieren und nutzen.
b) Der Kunde ist verpflichtet, sich über seine datenschutzrechtlichen Pflichten zu informieren und diese stets zu befolgen.
c) Der Kunde ist verpflichtet, die kundeneigenen Komponenten in eigener Verantwortung auf eigene Kosten zu installieren, zu betreiben und zu warten. (siehe ANLAGE B)
d) Der Kunde ist selbst und auf eigene Kosten verantwortlich dafür, dass die Systemumgebung jederzeit die Voraussetzungen für IXOS.Floating erfüllt. PT informiert über notwendige Änderungen der Voraussetzungen (z.B. Änderungen oder Abkündigungen bei Betriebssystem-, Firmware- oder Treiber-Versionen) mit einem angemessenen Vorlauf, mindestens von 2 Wochen Die Prüfung dazu erfolgt automatisch bei jedem Client-Start.
e) Der Kunde ist verpflichtet, den Zugriff auf mobile Geräte zu schützen und nur für Berechtigte zuzulassen.
f) Der Kunde ist verpflichtet, sich um Virenschutz zu kümmern, sowie seine Betriebssystemsoftware aktuell zu halten.
g) Der Kunde ist verpflichtet, sich regelmäßig um die Datensicherung auf diesen Geräten zu kümmern.
h) Der Kunde ist verpflichtet, IXOS.Floating nur im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu nutzen.
IV. Laufzeit
Die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses für IXOS.Floating beginnt mit Buchung der ersten Floating-Lizenz. Die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses für IXOS.Floating entspricht der Laufzeit des IXOS-System-Hauptvertrages zwischen dem Kunden und PHARMATECHNIK, d.h. mit Beendigung des IXOS-System-Hauptvertrages endet automatisch auch das Nutzungsverhältnis hinsichtlich IXOS.Floating.
V. Sonstige Bestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für das Abbedingen dieses Schriftformerfordernisses.
2. Soweit in diesen Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für IXOS.Floating nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Soft- und Hardwaremietverträge der PHARMATECHNIK. Im Fall von Widersprüchen gehen diese Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für IXOS.Floating den Allgemeinen Vertragsbedingungen für Soft- und Hardwaremietverträge der PHARMATECHNIK vor.
3. Hat der Kunde bisher den Fernzugriff via WinClient oder einen Neben-APL genutzt, so endet automatisch auch das Nutzungsverhältnis dafür. Ein Mischbetrieb von WinClient und IXOS.Floating ist nicht möglich.
4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
5. Ausschließlicher Gerichtstand ist der Sitz von PHARMATECHNIK in 82319 Starnberg.
6. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen Bestimmung die entsprechende gesetzliche Bestimmung.