IXOS E-Rezept
E-REZEPT UND eGK
Werden Sie mit IXOS E-Rezept ready und nutzen Sie die neue Abruffunktion via eGK. Das E-Rezept ist seit 1. Januar 2024 Pflicht.
Was ist IXOS E-Rezept?
Seit Juli 2023 ist die neue Abruffunktion von E-Rezepten via eGK in der Apotheke verfügbar. Mit der innovativen Warenwirtschaft IXOS sind Sie in der Lage E-Rezepte zu empfangen, zu bearbeiten und an alle Apotheken-Rechenzentren, wie z.B. unser Digitales Rezept Zentrum (DRZ), am Markt digital zur Abrechnung zu übertragen. Neben der App "Meine Apotheke" und dem Papierausdruck existiert dann ein dritter, digitaler und einfacher Weg zum Einlösen des E-Rezepts in Ihrer Apotheke.
Vorteile für die Apotheke vor Ort
Neben der fundamentalen Veränderung der Rezeptbearbeitung bietet das elektronische Rezept (E-Rezept) auch wesentliche Chancen und Möglichkeiten für die Apotheke vor Ort und den Patienten. Durch das E-Rezept werden die Abläufe bei der Arzneimittelversorgung verbessert, da der gesamte Rezeptprozess nun digital abgebildet wird. Schon heute nutzen mehr und mehr Kunden digitale Lösungen und die positiven Auswirkungen machen sich in der Apotheke bemerkbar:
- Mehr Zeit durch digitale Abläufe
- Vollständige Integration und einfache Handhabung durch IXOS
- Keine Zettelwirtschaft mehr
- Abrechnung per Knopfdruck
eGK: Mit allen zugelassenen Kartenlesegeräten
Bislang funktioniert das E-Rezept-Verfahren noch über einen Medienbruch: Die Arztpraxen drucken einen QR-Code beziehungsweise das Rezept auf Papier aus oder Patienten verwenden eine Gesundheits-App.
Nutzen Sie ab sofort die weitestgehend barrierefreie Einlösung der E-Rezepte mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK), die, wie die bisherige Gesundheitskarte, eingelesen wird – jetzt aber mit moderneren Kartenlesegeräten.

Mitspieler des E-Rezepts in der TI
Fachanwendungen in TI
eMP - elektronischer Medikationsplan
Damit der Arzt und die Apotheke über die exakte medikamentöse Behandlung informiert sind, kann der Medikationsplan elektronisch auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. Zusätzlich werden mögliche Wechselwirkungen abgespeichert.
Das Lesen des Medikationsplans steht, wenn das Einverständnis des Patienten vorliegt, nur den Ärzten, Apotheken, Psychotherapeuten sowie jeweils ihren Mitarbeitern zu.
NFDM - Notfalldatenmanagement
Mit dem NFDM hat der Patient die Möglichkeit Informationen für den Notfall auf der Gesundheitskarte zu speichern. Hierbei unterstützt den Patienten der Arzt.
In einer Notsituation können so Ärzte und Notfallsanitäter auf die Daten zugreifen und einen schnellen Überblick über Vorerkrankungen und mögliche medizinische Zusammenhänge erhalten. So ist eine perfekte Versorgung vom Notfall bis zur Intensivstation gewährleistet.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Es gibt im Rahmen des E-Rezeptes definierte, erlaubte Änderungen, die an dem Rezept vorgenommen werden können. Ist es nötig, dass diese erlaubten Veränderungen vorgenommen werden, werden diese im Abgabedatensatz gespeichert. Diese Änderungen müssen später einem Apotheker mittels dem eHBA signiert werden.
Sie können Änderungen an den Verordnungen, wie Rezeptstatus und Dosierungen vornehmen. Diese müssen jedoch von Ihnen mit einer Verordnungskorrektur begründet werden. In der Warenwirtschaft gibt es dazu eine Vorauswahl möglicher Korrekturgründe.
Das ausgedruckte E-Rezept enthält ein bis drei Verordnungen als Einzelcodes. Alle Verordnungen eines Rezepts sind in einem Sammelcode zusammengefasst. In der Apotheke sollte primär dieser Sammelcode gescannt werden.
Ja, das ist möglich. Auf einem E-Rezept-Dokument können bis zu drei einzelnen Verordnungen verschrieben werden, diese werden dann zunächst vollständig vom E-rezept Fachdienst mit dem Sammelcode in die Apotheke übertragen. Es kann dann für jede Verordnung einzeln entschieden werden, ob diese in der Apotheke jetzt eingelöst wird, ob sie in der Apotheke für eine spätere Bearbeitung zurückgestellt wird – oder ob sie an den Patienten zurückgeben werden soll, in diesem Fall wird die einzelne Verordnung auf dem E-Rezept Server wieder für die Bearbeitung in anderen Apotheken „freigeschaltet“.
Die Rezeptkontrolle erfolgt wie bisher zentral für alle Vorgänge im IXOS Rezeptmanagement – egal ob Papier oder E-Rezept. Beim E-Rezept wird an dieser Stelle zusätzlich darauf geachtet, dass um Sonderkennzeichen oder Vermerke ergänzte E-Rezepte noch digital mit HBA signiert werden, diese Kontrolle passiert automatisch.
Das E-Rezept ist genauso lange gültig, zur Abrechnung mit einer GKV, wie ein Papierrezept - 28 Tage.
Das E-Rezept kann nur an den Kunden zurückgegeben werden, wenn noch keine Quittung vom E-Rezept-Fachdienst der gematik abgeholt wurde.
Nein, der Kunde kann das E-Rezept auch als Papierausdruck mit den entsprechenden Codes vom Arzt erhalten.
Werden E-Rezepte ohne Korrekturen an der Verordnung beliefert, kann die PTA dies im Rahmen einer einfachen elektr. Signatur durch eine gesteckte SMC-B vornehmen.
Nein. Das E-Rezept wird weiterhin vom Arzt auf dem E-Rezept-Fachdienst abgelegt. Von dort können Sie es mit dem Scan des Codes oder durch das Stecken der eGK abrufen. Es ist keine vorangehende Entscheidung notwendig, wie das E-Rezept in Ihre Apotheke gelangen soll.
Beim Stecken der Gesundheitskarte in der Apotheke ist keine PIN-Eingabe notwendig, sodass auch die Karte eines Verwandten oder Freundes gesteckt werden kann. Es ist jedoch zu beachten, dass die Apotheke alle noch einlösbaren E-Rezepte aus den letzten 100 Tagen sehen kann.
Nach dem Stecken der eGK zeigt Ihnen IXOS alle einlösbaren E-Rezepte der letzten 100 Tage an. Die ist unabhängig davon, von welchem Arzt diese verschrieben wurden. Bereits eingelöste E-Rezepte können Sie hingegen nicht einsehen.
Während des Steck-Vorganges wird dem Patienten am Kundendisplay alle E-Rezeptinformationen angezeigt. Wie viele E-Rezepte noch offen sind und wie viele Verordnungen jeweils verschrieben wurden.
Die E-Rezepte haben unabhängig vom Einlöseweg die gleiche Gültigkeit wie die Papierrezepte. Somit können Rezepte also bis zu 28 Tage nach der Ausstellung durch einen Arzt mit der eGK eingelöst werden.
Ja. Die eGK Funktionalitäten funktionieren auch mit den TI-Terminals von INGENICO. Wir empfehlen jedoch, die HV Arbeitsplätze mit Geräten von Cherry auszustatten.
Nein, nicht zwingend. Wir empfehlen jedoch, mit steigender Anzahl an E-Rezepten, an jedem Arbeitsplatz ein eigenes TI-Terminal anzuschließen.
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