Digital.Bon
Nachhaltigkeit ganz einfach
Wer will nicht etwas für die Umwelt tun und gleichzeitig sein nachhaltiges Image als Apotheke schärfen? Die Alternative zum Kassenbon aus Thermopapier spart nicht nur Ressourcen, sondern ist auch bei der Aktivierung und Verwendung kostenfrei.Was ist Digital.Bon?
Digital.Bon ist die moderne Lösung für Apotheken, um Kassenbons digital bereitzustellen und somit Papierverbrauch zu reduzieren.
Mit dem digitalen Kassenbon erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) zur Belegausgabepflicht, sondern sparen auch wertvolles Papier. Umweltschonend, kontaktlos und blitzschnell - Einfach das Modul „kassenTV mit Digital.Bon“ in IXOS hinzubuchen und loslegen.
Wie läuft ein Kauf mit dem Digital.Bon ab?
Am Ende des Verkaufsvorgangs hat jeder Kunde die Wahl: Papier- oder Digital.Bon
Entscheidet sich der Kunde für den Digital.Bon, kann er einen QR-Code scannen und den Kassenbon digital aufrufen. Dieser ist für 7 Tage gültig und kann als PDF angezeigt oder gespeichert werden.
Wie lassen sich die Einkäufe im Überblick behalten?
Wer den Überblick behalten will kann die Archivierungsfunktion nutzen. Mit der „Meine Apotheke“ App kein Problem, denn jeder Kunde kann nach dem Verkaufsvorgang entscheiden, ob er den Kassenbon zusätzlich digital in der App aufbewahren will.
Voraussetzungen für digitale Bonausgabe
Ihre Voraussetzungen zur Ausgabe des digitalen Kassenbons:
- Sie verfügen über eine kassenTV mit Digital.Bon-Lizenz
- am Kassenarbeitsplatz ist ein Kundendisplay angeschlossen
- Sie haben in Firmenstamm > Kundendisplay > Digitaler Bon auf Kundendisplay eine der Einstellungen "immer anzeigen" oder "optional anzeigen" aktiviert.
Voraussetzung beim Kunden:
- Ihr Kunde verfügt über ein mobiles Endgerät, das 2D-Codes lesen und verarbeiten kann
Besonderheit für Meine Apotheke-Kunden:
- Registrierte "Meine-Apotheke-Kunden" können den digitalen Kassenbon zusätzlich in den Meine Apotheke-Account (Web oder App) erhalten. In der Apotheke an der Kasse erhalten Sie eine entsprechende Hinweismeldung mit der Möglichkeit, den Kassenbon zusätzlich zu versenden, siehe Bestellung in IXOS bearbeiten (App).
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Ja, analog zum Papierbon.
Nein, der Aufdruck des QR-Codes nicht gesetzlich vorgeschrieben und damit nicht zwingend aufzudrucken. Der aufgedruckte QR-Code kann es dem Prüfer jedoch ermöglichen, eine vereinfachte Kassennachschau durchzuführen, die unbemerkt von der Apotheke abläuft und damit auch nicht ins Tagesgeschäft eingreift. Die Entscheidung zum Aufdruck des QR-Codes liegt bei Ihnen. Sie können den Druck des QR-Codes in IXOS bzw. XT aktvieren oder deaktivieren.
Ja, in dem § 146a AO wird auch die Bon-Gestaltung und Ausgabe geregelt. Mit dem 01.01.2020 ist die Erstellung und Ausgabe eines Kassenbons an den Kunden verpflichtend. Die Bonübergabe kann (klassisch) in Papierform erfolgen oder nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden auch elektronisch stattfinden. Das Gesetz ist insoweit konkret, dass
Der elektronische Bon sehr zeitnah zum Verkauf übergeben werden muss
Der Kunde den Bon nach Erhalt diesen sofort entsorgen darf
Der zusätzliche Papierverbrauch grundsätzlich als Weigerungsgrund zur Erstellung eines Papierbons abgewiesen wird
Die Anzeige des Bons auf einem Bildschirm nicht hinreichend und damit nicht gesetzeskonform ist
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