Das Angebot „apoTV" besteht neben der entgeltlichen Bereitstellung der Hardware bestehend aus Bildschirm, Stativ bzw. Wandhalterung, Steuer-einheit (Player) mit Betriebssoftware aus der entgeltlichen Bereitstellung von Bildschirm-Inhalten die innerhalb einer Programmschleife auf dem apoTV-Bildschirm dargestellt werden und die teilweise vom Kunden gestaltet werden können. PHARMATECHNIK erzielt Einnahmen beim Betrieb des apoTV nicht allein vom Kunden, sondern auch von Dritten (insbesondere pharmazeutischen Herstellern) und zwar dafür, dass sie diesem Anteile am Programm für Werbung einräumt. Diese Konstellation ist Bestandteil der Kalkulation der PHARMATECHNIK und ermöglicht dieser, das System zu einem günstigen Gesamtpreis anbieten zu können.
Die Aufteilung der Anteile am Programm zwischen PHARMATECHNIK und dem Kunden ist daher Bestandteil des Vertrages und kann nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden.
In einem Programmanteil 1 (ca. 50% der Laufzeit einer Programm-schleife) hat der Kunde die Möglichkeit der Eigenwerbung, die sich auf seinen Betrieb und auf dessen Angebote bezieht. Zusätzlich kann der Kunde sogenannte Feeds und Themenspots zeigen. Feeds sind Wetterinformationen und Nachrichten. Themenspots bestehen aus nicht direkt waren- oder dienstleistungsbezogenen Informationen (i. d. R. zu Gesundheitsthemen). Feeds und Themenspots werden von PHARMATECHNIK in einem Pool zur Verfügung gestellt, aus dem der Kunde die Auswahl trifft.
Der andere Programmteil 2 (ca. 50% der Laufzeit der Programm-schleife) kann von PHARMATECHNIK bestückt und zu Werbezwecken für Dritte verwendet werden.
Die Spieldauer der Programmschleife beträgt ca. 300 Sekunden. Die Spieldauer kann von PHARMATECHNIK angepasst werden.
Aus dem Umstand, dass PHARMATECHNIK Einnahmen durch Werbung Dritter erzielt, ergibt sich eine Pflicht des Kunden, das System über die gesamte Öffnungszeit seiner Offizin zu betreiben. Während des Notdiensts außerhalb der regelmäßigen Öffnungszeiten besteht diese Pflicht nicht.
PHARMATECHNIK bietet gegen gesondertes Entgelt die professionelle Erstellung von Inhalten für den Programmanteil 1 an.
Für vom Kunden selbst oder in dessen Auftrag von Dritten erstellte Inhalte trägt allein der Kunde die Verantwortung, dies gilt insbesondere für die wettbewerbs-, heilmittelwerbe- und urheberrechtliche Verantwortung.
Wird apoTV vom Kunden auch zur Darstellung von Informationen, die einer gesetzlichen Anzeigepflicht unterliegen, verwendet, ist zu berücksichtigen, dass es sich bei apoTV um ein technisches System handelt, das wegen technischen Defekts oder Stromunterbrechung ausfallen kann.
Die Auswahl wiederzugebenden Inhalts im Rahmen der in Ziff. 1 aufgeteilten Anteile an der Programmschleife (Operating) kann entweder in der Weise erfolgen, dass der Kunde seine Wünsche dem Operator der PHARMATECHNIK mitteilt und dieser sodann die erforderlichen Einstellungen vornimmt (zentrale Verwaltung) oder indem er unter Verwendung entsprechender Zugangsdaten seine Ein-stellungen selbst vornimmt (lokale Verwaltung). Hierfür stehen eine entsprechende Benutzeroberfläche und eine Hotline zur Verfügung.
Zu Beginn des Mietverhältnisses definieren Kunde und PHARMATECHNIK gemeinsam eine Vorlage (Hintergrund, Schriftart und -größe etc.) zur Darstellung des vom Kunden ausgewählten Inhalts, insbesondere zur Darstellung von Produktabbildungen im Rahmen von darzustellenden Angeboten. Das Erstellen und das nachträgliche Ändern der Vorlage sind gesondert entgeltpflichtig. Die Änderung des Inhalts durch den Operator bzw. den Kunden selbst ist im Mietpreis enthalten.
Der Kunde hält für die Installation und den Betrieb die erforderlichen technischen Voraussetzungen vor, insbesondere stellt er diese zum vereinbarten Installationstermin zur Verfügung. Das System benötigt einen DSL-Anschluss mit einer Mindestbandbreite von 1024 KB/Sekunde (DSL 1000) für Downstream. Zur Verbindung des Systems mit diesem Anschluss bedarf es eines hinreichend leistungsfähigen drahtlosen oder drahtgebundenen Netzwerkanschlusses am ge-wünschten Ort der Installation in der Offizin. Der Zugang ins Internet in der erforderlichen Mindestbandbreite durch apoTV ist bei dem Betrieb weiterer online-Anwendungen zu berücksichtigen, die Bandbreite ist dann ggf. durch den Kunden zu erhöhen.
Wird statt des Stativs eine andere Befestigung des Bildschirms bevorzugt (z. B. an der Wand oder an der Decke), fällt die Befestigung der von PHARMATECHNIK gelieferten Wandbefestigung in die Ver-antwortung des Kunden.
In Ersetzung der Laufzeitvereinbarung in den Allgemeinen Vertrags-bedingungen der PHARMATECHNIK beträgt die Vertragslaufzeit 60 Monate ab Installation des Systems in der Offizin. In den Fällen, in denen apoTV für einen Zeitraum unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, beginnt die Vertragslaufzeit mit der Beendigung der unent-geltlichen Bereitstellung. Diese Laufzeit verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, wenn nicht drei (3) Monate zum Ende des Kalendermonats vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Ab Installation der Hardware ist der Kunde für diese verantwortlich. Im Fall der Beschädigung, Zerstörung oder des Verlusts durch Vermögens- oder Eigentumsdelikte ersetzt der Kunde der PHARMATECHNIK den Zeitwert oder die Reparaturaufwendungen.
Ergänzend gelten sofern nichts Abweichendes vereinbart ist - die Allgemeinen Vertragsbedingungen der PHARMATECHNIK.