Stand: 18.07.2025

VERTRAGSERGÄNZUNG NEBENARBEITSPLATZ


Für das vermietete Objekt (Hardware) Nebenarbeitsplatz gelten ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen der PHARMATECHNIK folgende Bedingungen:

Es ist dem Kunden gestattet eigene, d. h. nicht von PHARMATECHNIK gelieferte Software zu installieren und eigene Hardware anzuschließen („Eigen-Soft- und Hardware"). Dies geschieht auf eigene Verantwortung des Kunden. Jede Haftung der PHARMATECHNIK für Mängel der Eigen- Soft- und Hardware, auch für durch diese verursachte Fehler am vermieteten Objekt, ist ausgeschlossen. Dem Kunden steht der Beweis, dass ein Fehler nicht auf Eigen- Soft- oder Hardware verursacht wurde offen.

Der Kunde nimmt keine Änderungen am von PHARMATECHNIK gelieferten Schutzprogramm gegen Schadsoftware vor, auch wenn ihm dies im offenen System technisch möglich ist. Nimmt der Kunde gleichwohl Änderungen vor, tritt PHARMATECHNIK nicht für daraus resultierende Mängel am Mietobjekt ein.