Stand: 18.07.2025

Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG für das Paket IXOS.Backup Pro


  1. Vertragsgegenstand und Leistungen von PHARMATECHNIK

  1. Die PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG (PHARMATECHNIK) stellt dem Kunden das Paket IXOS.Backup Pro unter ausschließlicher Geltung der nachfolgenden Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.
  2. Der Kunde ist berechtigt, das Paket IXOS.Backup Pro für eigene Zwecke zu nutzen und erhält hierfür ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die bestimmungsmäßige Nutzung der Software beschränktes Nutzungsrecht.
  3. Das Paket IXOS.Backup Pro enthält folgende Module und Funktionalitäten:
    1. IXOS.Routing
    2. Internet.Fallback
    3. Cloud.Backup
      Die im IXOS.Backup Pro enthaltene Funktion IXOS.Routing kann nur in Verbindung mit einer Telematik-Infrastruktur (TI) von PHARMATECHNIK genutzt werden.
  4. #IXOS.Routing
    1. Mit dem Modul IXOS.Routing ist eine Apotheke (die den Konnektor teilende Apotheke) in der Lage, einer anderen IXOS.Routing Apotheke (die den Konnektor nutzende Apotheke) mit einer Störung am TI-Konnektor, für die Zeit bis zur Behebung des Problems, ihren Konnektor als „Fallback“ zur Verfügung zu stellen. Dazu müssen sich eine oder mehrere IXOS.Routing-Apotheken verpartnern bzw. verknüpfen. Die den Konnektor teilende Apotheke hat dabei keinen Zugriff oder Einsicht auf die Daten der Konnektor nutzenden Apotheke. Hierfür stellt PHARMATECHNIK lediglich die IXOS.Routing Software zur Verknüpfung und die benötigten Unterlagen (AV Vertragsentwurf und Verknüpfungs-QR-Code) zur Verfügung. Die Auswahl der Partnerapotheke (mit QR-Code verknüpfte Konnektor teilende und Konnektor nutzende Apotheke) die ebenfalls das IXOS.Routing Modul benötigt, erfolgt durch die Apotheken selbst.
    2. Weiterhin macht IXOS.Routing den beiden transparent, mit welcher Apotheke (Konnektor teilend und nutzend) sie wechselseitig verpartnert sind.
    3. Die von PHARMATECHNIK im Rahmen dieses Nutzungsverhältnisses geschuldete Leistung ist dabei auf die bloße Zurverfügungstellung der Infrastruktur und der Software für das Modul IXOS.Routing in IXOS und die im Störfall automatische Anbindung einer IXOS.Routing-Partnerapotheke beschränkt. PHARMATECHNIK ist im Rahmen der Zurverfügungstellung der Software lediglich technischer Dienstleister gegenüber dem Kunden und stellt dem Kunden die entsprechende Softwareinfrastruktur in IXOS zur Verfügung. PHARMATECHNIK trägt daher lediglich Sorge, dass der Kunde das Modul IXOS.Routing aus IXOS heraus nutzen kann. PHARMATECHNIK schuldet keine darüberhinausgehenden Leistungen, insbesondere nicht
      1. die Auswahl einer IXOS.Routing Partnerapotheke;
      2. die Inhalte oder die Richtigkeit der versendeten Informationen und Daten;
      3. die Verfügbarkeit der Infrastruktur in der TI und des Internetdienstanbieters;
      4. die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben;
      5. die Pflichten, die der Kunde gemäß diesen Nutzungsbedingungen übernommen hat.
  5. Internet.Fallback
    1. Mit dem Modul Internet.Fallback ist eine Apotheke in der Lage, (optional) einen zweiten Internetprovider an den IXOS-Router (Fortigate) direkt anzuschließen. Im Falle einer Störung des primären Internetanschlusses, schaltet der IXOS-Router automatisch auf den Anschluss des zweiten Internetproviders um. Ist die Störung behoben, schaltet der IXOS-Router automatisch wieder auf den primären Internetprovider zurück. Hierfür stellt PHARMATECHNIK lediglich die Konfiguration des IXOS-Routers zur Verfügung. Die optionale Auswahl und der Vertrag mit einem zweiten Internetprovider, erfolgt durch die Apotheken selbst.
    2. PHARMATECHNIK empfiehlt, bei Nutzung eines zweiten Internetproviders, ebenfalls einen zweiten alternativen Datenübertragungsweg zu wählen z.B. Funk / LTE, wenn der primäre Anbieter über Kabel angeschlossen ist.
    3. Die von PHARMATECHNIK im Rahmen dieses Nutzungsverhältnisses geschuldete Leistung ist dabei auf die bloße Zurverfügungstellung der Infrastruktur und der Software für das Modul Internet.Fallback und die im Störfall automatische Umschaltung auf einen zweiten Internetanschluss beschränkt. PHARMATECHNIK ist im Rahmen der Zurverfügungstellung der Software lediglich technischer Dienstleister gegenüber dem Kunden und stellt dem Kunden die entsprechend konfigurierte Hardwareinfrastruktur zur Verfügung. PHARMATECHNIK trägt daher lediglich Sorge, dass der Kunde das Internet-Fallback nutzen kann. darüberhinausgehenden Leistungen, insbesondere nicht
      1. die Auswahl eines zweiten Internetproviders;
      2. die Verfügbarkeit des Internetproviders;
      3. die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben;
      4. die Pflichten, die der Kunde gemäß diesen Nutzungsbedingungen übernommen hat.
  6. Cloud.Backup
    1. Mit dem Modul Cloud.Backup können, bei einem Totalausfall in der Apotheke (Feuer, Wasser Vandalismus,..), in IXOS eingelöste E-Rezepte, die noch nicht an das Apothekenrechenzentrum übertragen wurden, wieder hergestellt werden. Dazu sichert IXOS die E-Rezepte bei jedem Bearbeitungsschritt, datenschutzkonform, in der PHARMATECHNIK-Cloud. Hierfür stellt PHARMATECHNIK lediglich die Cloud.Backup Software und den benötigten Speicherplatz in der Cloud zur Verfügung.
    2. IXOS sichert hierbei automatisch alle E-Rezepte, die sich in IXOS in der Bearbeitung befinden. In einem Störfall erfolgt die Wiederherstellung, verlorengegangener E-Rezepte nicht automatisch, sondern nur auf Anfrage der Apotheke.
    3. Die von PHARMATECHNIK im Rahmen dieses Nutzungsverhältnisses geschuldete Leistung ist dabei auf die bloße Zurverfügungstellung der Infrastruktur und der Software für das Modul Cloud.Backup und die kontinuierliche Sicherung in der PHARMATECHNIK-Cloud beschränkt. PHARMATECHNIK ist im Rahmen der Zurverfügungstellung der Software lediglich technischer Dienstleister gegenüber dem Kunden und stellt dem Kunden die entsprechende Softwarefunktionalität zur Verfügung. PHARMATECHNIK trägt daher lediglich Sorge, dass der Kunde das Modul Cloud.Backup nutzen kann. PHARMATECHNIK schuldet keine darüberhinausgehenden Leistungen, insbesondere nicht
      1. die Inhalte oder die Richtigkeit der gespeicherten Informationen und Daten;
      2. automatische Wiederherstellung verlorener Daten
      3. Backup zusätzlicher (nicht E-Rezept) Daten
      4. die Pflichten, die der Kunde gemäß diesen Nutzungsbedingungen übernommen hat.
  7. Weitergehende als die unter Ziff. I.ff dieser Nutzungsbedingungen genannten Pflichten übernimmt PHARMATECHNIK nicht.
    1. Pflichten des Kunden

    1. Der Kunde ist verpflichtet, sich über seine datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber seinen Kunden zu informieren und diese stets zu befolgen.
    2. Soweit für die Datenverarbeitung die ausdrückliche Einwilligung des Kunden erforderlich ist, wird der Kunde diese vollständig einholen und die Datenverarbeitung nur im Rahmen der Einwilligung vornehmen.
    3. Der Kunde ist bei Nutzung von IXOS.Routing verpflichtet,
      1. jeweils einen gesonderten AV Vertrag über die IXOS.Routing Funktionalität mit jeder der Partnerapotheken zu schließen und zu verwahren;
      2. den Verknüpfungscode (QR) für die Verpartnerung nur der im AV Vertrag genannten Partnerapotheke zur Verfügung zu stellen;
      3. als die den Konnektor teilende Apotheke dafür Sorge zu tragen, dass die benötigte Infrastruktur wie Internet und TI-Konnektor verfügbar und funktionsfähig ist;
      4. personenbezogene Daten nur gemäß den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verarbeiten;
      5. personenbezogene Daten gemäß den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften und gemäß dem jeweiligen Stand der Technik insbesondere gegen den Zugriff unbefugter Dritter, die unerlaubte Entschlüsselung, die Änderung, die Manipulation, die Löschung sowie sonstigen Datenverlust zu schützen;
      6. den Verknüpfungscode für die Verpartnerung bzw. die Zugangsdaten zum Modul IXOS.Routing stets vertraulich zu behandeln und Dritten nicht direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen oder sonst zugänglich zu machen;
    4. Zur Nutzung der Funktionalität Internet.Fallback muss ein zweiter Internetprovider an den IXOS-Router angeschlossen werden.
    5. Der Kunde stellt sicher, zu jeder Zeit über einen Anschluss an die TI (Telematik Infrastruktur) und über einen (optional zwei) angeschlossenen Internetprovider zu verfügen. Ohne diese Anschlüsse kann das Modul IXOS.Routing und das Modul Cloud.Backup nicht genutzt werden.
    6. Der Kunde ist verpflichtet, das Paket IXOS.Backup Pro nur im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu nutzen.

    1. Laufzeit und Kündigung

    Die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses für das Paket IXOS.Backup Pro beginnt mit der Verfügbarkeit bzw. der Benachrichtigung über die Verfügbarkeit von IXOS.Backup Pro. Die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses für das Modul IXOS.Backup Pro entspricht der Laufzeit des IXOS-System-Hauptvertrages, d.h. mit Beendigung des IXOSSystem-Hauptvertrages, endet automatisch auch das Nutzungsverhältnis hinsichtlich des Pakets IXOS.Backup Pro.

    1. Entgelt

    1. Für die Nutzung des Paket IXOS.Backup Pro vereinbaren die Parteien ein Entgelt, das in den Entgeltregelungen in der Anlage „Entgelt für die Nutzung des Paket IXOS.Backup Pro“ in der jeweils gültigen Fassung, geregelt ist. Die Abrechnung erfolgt monatlich.
    2. Die an PHARMATECHNIK im Rahmen der Nutzung des Paket IXOS.Backup Pro zu entrichtenden Entgelte werden der monatlichen Miete des IXOS-System-Hauptvertrages hinzuaddiert und dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Fälligkeit richtet sich dementsprechend nach der Fälligkeit der monatlichen Miete des IXOS-System-Hauptvertrages.

      Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    1. Haftung

    1. Für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet PHARMATECHNIK unbegrenzt. Für Sach- und Vermögensschäden haftet PHARMATECHNIK unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet PHARMATECHNIK nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
    2. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt, wie die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel oder im Rahmen einer übernommenen Garantie.
    3. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen Soft- und Hardwaremietverträge der PHARMATECHNIK.

    1. Freistellung von PHARMATECHNIK

    Der Kunde stellt PHARMATECHNIK vollumfänglich auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter, die diese gegen PHARMATECHNIK aus und im Zusammenhang mit der Nutzung vom Paket IXOS.Backup Pro sowie der Datenverarbeitung einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei, insbesondere soweit der Anspruch auf einem Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder einem Verstoß gegen jeweils geltende gesetzliche, insbesondere datenschutzrechtliche Regelungen, beruht.

    1. Sonstige Bestimmungen

    1. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen dieses Schriftformerfordernisses.
    2. Soweit in diesen Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für das Paket IXOS.Backup Pro nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Soft- und Hardwaremietverträge der PHARMATECHNIK. Im Fall von Widersprüchen gehen diese Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für das Paket IXOS.Backup Pro den Allgemeinen Vertragsbedingungen für Soft- und Hardwaremietverträge der PHARMATECHNIK vor.
    3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    4. Ausschließlicher Gerichtstand ist der Sitz von PHARMATECHNIK in 82319 Starnberg.
    5. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen Bestimmung die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

Anlage
Entgelt für die Nutzung des Paket IXOS.BAckup Pro

ENTGELTREGELUNGEN für die Nutzung des Paket IXOS.Backup Pro
(zugleich ANLAGE zu den Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG für das Paket IXOS.Backup Pro)

Entgelt für die Nutzung des Paket IXOS.Backup Pro
(Entgelt siehe (Ziff. IV.1 der Nutzungsbedingungen))
Dem Kunden wird für die Nutzung des Pakets IXOS.Backup Pro, je Kassenarbeitsplatz und je an die TI angeschlossenem IXOS-Server, ein monatliches Entgelt von 4,87 € zuzüglich MwSt. berechnet.
Das Entgelt ist unabhängig davon, mit wie vielen Apotheken eine Partnerschaft mit IXOS.Routing eingegangen wird oder ob das Modul Internet.Fallback mit bzw. ohne zweitem Internetprovider genutzt wird. Bei einem Datenverlust erfolgt die Datenwiederherstellung mittels Cloud.Backup durch Beauftragung von PHARMATECHNIK. Für DRZ-Kunden ist eine Datenwiederherstellung kostenfrei.