Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG für das Modul IXOS Dr. Lennartz Laborprogramm Muster 16 Abrechnungsschnittstelle (LENNARTZ-IMPORT) für Apotheken
- Vertragsgegenstand und Leistungen von PHARMATECHNIK
- Die PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG (PHARMATECHNIK) stellt dem Kunden das Modul LENNARTZ-IMPORT unter ausschließlicher Geltung der nachfolgenden Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.
- Der Kunde ist berechtigt, das Modul LENNARTZ-IMPORT für eigene Zwecke zu nutzen und erhält hierfür ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die bestimmungsgemäße Nutzung der Software beschränktes Nutzungsrecht.
- Mit dem Modul LENNARTZ-IMPORT wird die Möglichkeit geschaffen, Rezepturtaxationen aus dem Laborprogramm nach IXOS zu importieren.
- Die von PHARMATECHNIK im Rahmen dieses Nutzungsverhältnisses geschuldete Leistung ist dabei beschränkt auf die Zurverfügungstellung der Software für das Modul LENNARTZ-IMPORT um, nach Vorgabe der importierten Daten anschließend in IXOS:
- den Kassenbon zu drucken
- die GdPDU-konforme Verkaufsdokumentation mit TSE zu erstellen
- die Bedruckung des Rezepts durchzuführen, um diese dann in IXOS abzurechnen und die Daten zum Abrechnungszentrum zu senden.
- Der Softwareanbieter des Dr. Lennartz Laborprogramms stellt gegenüber dem Kunden die entsprechende Softwareinfrastruktur zur Verfügung. PHARMATECHNIK schuldet keine darüber hinausgehenden Leistungen, insbesondere nicht:
- die ordnungsgemäße und korrekte Erfassung von Rezepturen in der externen Software;
- den korrekten Datenexport aus der externen Software, der für das Modul LENNARTZ-IMPORT benötigt wird;
- Weitergehende als die unter Ziff. I.4 genannten Pflichten übernimmt PHARMATECHNIK nicht.
- Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, immer die aktuellste Version des Dr. Lennartz Laborprogrammes für Apotheken zum Datenexport zu nutzen.
- Der Kunde muss die Schnittstelle „DATA-Modul“ des Dr. Lennartz Laborprogrammes nutzen.
- Der Kunde ist verpflichtet, das Modul LENNARTZ-IMPORT nur im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu nutzen.
- Laufzeit und Kündigung
- Die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses für das Modul LENNARTZ-IMPORT beginnt mit wirksamer Aktivierung des Moduls durch den Kunden per Klick aus IXOS heraus. Die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses für das Modul LENNARTZ-IMPORT entspricht der Laufzeit des IXOS-System-Hauptvertrages zwischen dem Kunden und PHARMATECHNIK, d.h. mit Beendigung des IXOS-System-Hauptvertrages endet automatisch auch das Nutzungsverhältnis hinsichtlich des Moduls LENNARTZ-IMPORT.
- Das Nutzungsverhältnis für das Modul LENNARTZ-IMPORT kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
- Sonstige Bestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen dieses Schriftformerfordernisses.
- Soweit in diesen Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für das Modul LENNARTZ-IMPORT nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Soft- und Hardwaremietverträge der PHARMATECHNIK. Im Fall von Widersprüchen gehen diese Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für das Modul LENNARTZ-IMPORT den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Bereiche Apotheke, Zahnmedizin und Humanmedizin der PHARMATECHNIK vor.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtstand ist der Sitz von PHARMATECHNIK in 82319 Starnberg.
- Soweit einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen Bestimmung die entsprechende gesetzliche Bestimmung.