Allgemeine Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG („PHARMATECHNIK“) für das Modul IXOS eKV
- Vertragsgegenstand, Leistungen
- Der Kunde mietet von PHARMATECHNIK die Software für das Modul IXOS eKV und erwirbt für die Laufzeit dieses Mietverhältnisses ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die bestimmungsgemäße Nutzung der Software beschränktes Nutzungsrecht, das sich auf die jeweilige Anzahl an eKV nach Ziff. III. beschränkt. Eine Übertragung der Software auf weitere eKV ist ohne entsprechende Erweiterung dieses Mietvertrags nicht zulässig.
- Die von PHARMATECHNIK im Rahmen dieses Mietverhältnisses geschuldete Leistung ist dabei gemäß den folgenden Bestimmungen auf die bloße Zurverfügungstellung der Software in IXOS zur Einreichung, Übermittlung, Abwicklung und Abrechnung von elektronischen Kostenvoranschlägen und/oder Versorgungsanzeigen über die opta data Abrechnungs GmbH, Berthold-Beitz-Boulevard 514, 45141 Essen, nachfolgend „opta data Abrechnungs GmbH“, beschränkt.
- PHARMATECHNIK ist im Rahmen der Einreichung, Übermittlung, Abwicklung und Abrechnung von elektronischen Kostenvoranschlägen lediglich technischer Dienstleister gegenüber dem Kunden und stellt dem Kunden die entsprechende Softwareinfrastruktur in IXOS zur Einreichung, Übermittlung, Abwicklung und Abrechnung von elektronischen Kostenvoranschlägen über die opta data Abrechnungs GmbH mietweise zur Verfügung. PHARMATECHNIK schuldet keine Leistungen für die Einreichung, Übermittlung, Abwicklung und Abrechnung von elektronischen Kostenvoranschlägen selbst. PHARMATECHNIK trägt daher lediglich dafür Sorge, dass
a. der Kunde alle notwendigen Daten für die Registrierung übermitteln kann,
b. die Software für das Modul IXOS eKV entsprechend ausfüllbare Pflichtfelder enthält; und
c. elektronisch erzeugte Rückmeldungen, etwa durch E-Mail bzw. Hinweismeldungen in der Software, an den Kunden vorgesehen sind, die den Kunden auffordern, noch fehlende oder ergänzende Dokumente nachzuweisen.
- Weitergehende als die in Ziff. I.2 genannten Pflichten übernimmt PHARMATECHNIK nicht.
- Mit Unterzeichnung des Mietvertrags erklärt der Kunde, die in diesem Mietvertrag bestimmten Regelungen und Pflichten verstanden zu haben.
- Beauftragung der opta data Abrechnungs GmbH
- Zur Einreichung, Übermittlung, Abwicklung und Abrechnung eines elektronischen Kostenvoranschlags beauftragt der Kunde ausschließlich die opta data Abrechnungs GmbH, direkt und nicht die PHARMATECHNIK. Ebenso kommt für die Einreichung, Übermittlung, Abwicklung und Abrechnung eines elektronischen Kostenvoranschlags ein sonstiger Abrechnungsvertrag oder ein sonstiges Rechtsverhältnis stets ausschließlich zwischen dem Kunden der opta data Abrechnungs GmbH zustande.
- PHARMATECHNIK ist in dieses jeweilige Vertragsverhältnis und in deren Durchführung nicht eingebunden, so dass PHARMATECHNIK insoweit keine Pflichten übernimmt.
- Die Beauftragung der opta data Abrechnungs GmbH erfolgt ausschließlich zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen der opta data Abrechnungs GmbH gemäß Annex 1 einschließlich der hierzu gehörenden Anlagen, nämlich das Formular für die Einverständniserklärung und das Vollmachtsformular (Anlage 1 zu Annex 1) oder den Text der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß Art. 28 und 29 DSGVO (Anlage 2 zu Annex 1), nachfolgend zusammen „opta data Teilnahmebedingungen“. Auch hinsichtlich des Abrechnungsvertrages zwischen dem Kunden und der opta data Abrechnungs GmbH gelten ausschließlich die mit der opta data Abrechnungs GmbH vereinbarten vertraglichen Regelungen.
- PHARMATECHNIK ist nicht verpflichtet, die opta data Teilnahmebedingungen zu prüfen oder diese für oder im Namen des Kunden mit der opta data Abrechnungs GmbH zu verhandeln.
- Mit dem Abschluss dieses Mietvertrags erklärt sich der Kunde mit den opta data Teilnahmebedingungen einverstanden. Eine gesonderte Annahme dieser Einverständniserklärung ist nicht erforderlich. Zudem ist der Kunde verpflichtet, gegenüber der opta data Abrechnungs GmbH die in Anlage 1 zu den opta data Teilnahmebedingungen vorformulierte Einwilligungserklärung abzugeben und der opta data Abrechnungs GmbH die Vollmacht zur Einreichung und Abwicklung von elektronischen Kostenvoranschlägen auszustellen.
- Änderungen der opta data Teilnahmebedingungen nach Annex 1 erfolgen ausschließlich durch und für die opta data Abrechnungs GmbH. PHARMATECHNIK ist nicht verpflichtet, dem Kunden etwaige Änderungen mitzuteilen.
- Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Regelungen in den opta data Teilnahmebedingungen (Annex 1) selbständig auf die Aktualität und die Wirksamkeit zu prüfen und etwaige Einwendungen und Einreden hiergegen selbständig gegenüber der opta data Abrechnungs GmbH geltend zu machen.
- Auch datenschutzrechtlich kommt nur ein Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der opta data Abrechnungs GmbH zustande. opta data Abrechnungs GmbH verarbeitet keine Daten im Auftrag von PHARMATECHNIK. Die Software für das Modul IXOS eKV dient ausschließlich zur Durchleitung von elektronischen Kostenvoranschlägen.
- Der Kunde erkennt an, dass
a. der Kunde trotz Angabe aller erforderlichen Daten in die Software für das Modul IXOS eKV keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zu einem Portal erhält, und dass
b. eine bereits erteilte Zugangsberechtigung auf Anordnung der Krankenkasse temporär oder dauerhaft entzogen werden kann.
Sollte keine Zulassung erfolgen oder eine erteilte Zulassung dauerhaft oder vorübergehend entzogen, blockiert oder sonst unzugänglich werden, hat sich der Kunde ausschließlich an die opta data Abrechnungs GmbH zu wenden.
- Laufzeit
- Die Laufzeit für des Mietverhältnisses für die Software für das Modul IXOS eKV beginnt mit wirksamer Aktivierung des Moduls durch den Kunden per Klick aus IXOS heraus. Diese Laufzeit entspricht der Laufzeit des IXOS-System-Hauptvertrages zwischen dem Kunden und 2 Stand: 16. Mai 2023 PHARMATECHNIK, d.h. mit Beendigung des IXOS-System-Hauptvertrages endet automatisch auch das Mietverhältnis des Moduls IXOS eKV.
- Wenn die Laufzeit des Rechtsverhältnis zwischen der PHARMATECHNIK und der opta data Abrechnungs GmbH, insbesondere der Kooperationsvertrag, endet, ist PHARMATECHNIK berechtigt, das Mietverhältnis nach diesem Vertrag zum Ende der Laufzeit dieses vorgenannten Rechtsverhältnis zwischen der PHARMATECHNIK und der opta data Abrechnungs GmbH zu kündigen.
- Die Laufzeit dieses Mietverhältnisses über das Modul IXOS eKV ist unabhängig von einem Rechtsverhältnis, insbesondere einem Abrechnungsvertrag, zwischen dem Kunden und der opta data Abrechnungs GmbH.
- Entgelte
- Für die Nutzung des Moduls IXOS eKV vereinbaren die Parteien folgende Entgelte:
Für Kunden der Digitales Rezept Zentrum GmbH (DRZ):
Bis 31.08.2024: Monatliche Miete: 17.-€ inkl. 10 eKV; 1,09 € ab 11. eKV pro Stück
Ab 01.09.2024: Monatliche Miete: 29.-€ inkl. 10 eKV; 1,09 € ab 11. eKV pro Stück
Für Nicht-DRZ Kunden:
Bis 31.08.2024: Monatliche Miete: 22.-€ inkl. 10 eKV; 2,19 € ab 11. eKV pro Stück
Ab 01.09.2024: Monatliche Miete: 39.-€ inkl. 10 eKV; 2,19 € ab 11. eKV pro Stück
- Die an PHARMATECHNIK im Rahmen der Nutzung des Moduls IXOS eKV zu entrichtenden Entgelte werden der monatlichen Miete des IXOS-System-Hauptvertrages hinzuaddiert und dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Haftungsbeschränkung
- Es gelten die Haftungsbeschränkungen in den allgemeinen Mietbedingungen der PHARMATECHNIK, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
- PHARMATECHNIK übernimmt keine Haftung aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der opta data Abrechnungs GmbH, insbesondere nicht für
a. die Geeignetheit der vom Kunden verwendeten oder vorgehaltenen IT-Infrastruktur, insbesondere von dessen Software- und Hardware- Komponenten, zur Nutzung der Software für das Modul IXOS eKV oder für die Datenübermittlung an die opta data Abrechnungs GmbH, das Portal oder die Krankenkassen bzw. den Kostenträger;
b. die Vollständigkeit, Richtigkeit oder sonstige vertragsgemäße Durchführung der Einreichung, Übermittlung, Abwicklung und Abrechnung eines elektronischen Kostenvoranschlags, soweit nicht die Pflichten von PHARMATECHNIK nach Ziff. I.2. betroffen sind;
c. die Aktualität, die Wirksamkeit oder den Inhalt der Bestimmungen der opta data Teilnahmebedingungen (Annex 1) gemäß Ziff. II.3;
d. die Erteilung oder den ununterbrochenen Fortbestand einer einmal erteilten Zulassung des Kunden zu einem Portal;
e. die uneingeschränkte, sofortige und vollständige Übermittlung der Kostenanschläge, soweit die jeweilige Störung nicht auch auf der Software für das Modul IXOS eKV beruht;
f. Stand: 16. Mai 2023 die Richtigkeit der dem jeweiligen Portalanbieter oder der Krankenkasse bzw. dem Kostenträger übermittelten Daten betreffend die Genehmigung des eingereichten Kostenvoranschlags; oder
g. die Genehmigung des eingereichten Kostenvoranschlags durch die Krankenkasse oder den Kostenträger;
h. für Verstöße von Dritten, insbesondere der opta data Abrechnungs GmbH, dem jeweiligen Portalanbieter oder der Krankenkasse, insbesondere gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflichten aus Gesetz oder Vertrag.
- Für Verzögerungen in der Übermittlung der Kostenvoranschläge, die auf Störungen des Internets oder technische Mängel an den jeweiligen Portalen oder auf wartungsbedingte Ausfallzeiten zurückzuführen sind, übernimmt PHARMATECHNIK ebenfalls keine Haftung, soweit PHARMATECHNIK kein Verschulden trifft.
- Rangfolge und Geltung von Vertragsbestimmungen
- Soweit in diesen Allgemeine Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für das Modul IXOS eKV nicht Abweichendes geregelt ist, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Soft- und Hardware-Mietverträge der PHARMATECHNIK. Im Fall von Widersprüchen gehen diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen der PHARMATECHNIK für das Modul IXOS eKV den Allgemeinen Vertragsbedingungen PHARMATECHNIK vor.
- Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten entsprechend für Rechtsverhältnisse zwischen dem Kunden und der opta data IT Solutions GmbH.
- Exklusivität
- Dem Kunden ist bekannt, dass je Apotheken-IK nur ein Dienstleister aktiv sein kann. Sollte der Kunde bereits einen eKV-Zugang bei der opta data GmbH (egeko) besitzen, wird dieser mit Abschluss des Mietverhältnisses gekündigt. Der Kunde verpflichtet sich, soweit erforderlich, diesen eKV-Zugang in Schriftform zu kündigen.
- Der Kunde ist verpflichtet, der PHARMATECHNIK unverzüglich anzuzeigen, falls diese Kündigungspflicht zu einer Vertragsverletzung aus dem bereits bestehenden Vertrag über den eKV-Zugang führen würde.
Anlagen zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen für das Modul IXOS eKV
Annex 1: Allgemeinen Teilnahmebedingungen zum opta data KV der opta data Abrechnungs GmbH samt Anlage 1 „Einverständniserklärung und Vollmacht“ sowie Anlage 2 „Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß Art. 28 und 29 DSGVO“